Stutensee · Landkreis Karlsruhe · 25.259 Einwohner
Pflegestützpunkt für Stutensee
Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Karlsruhe mit Sitz in Bretten. In Stutensee gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Stutensee: 76297
Standort in Stutensee
- Pflegestützpunkt Landkreis Karlsruhe – Standort StutenseeRathausstraße 3, 76297 StutenseeTelefon 0721 936-71680 · Laut Karte „Einzugsbereiche und Standorte der Pflegestützpunkte“ (Landratsamt Karlsruhe, Stand Dezember 2023): Stutensee, Eggenstein-Leopoldshafen, Linkenheim-Hochstetten, Pfinztal, Weingarten (Baden)
Pflegestützpunkt Landkreis Karlsruhe – Standort Stutensee
- Anschrift
- Pflegestützpunkt Landkreis Karlsruhe – Standort Stutensee
Rathausstraße 3
76297 Stutensee
Auf der Karte zeigen - Telefon
- 0721 936-71680
- Sprechzeiten
- Mo–Fr 9–12 Uhr, Di 13:30–16 Uhr, Do 13:30–18 Uhr; Termine auch außerhalb nach Absprache
- Website
- landkreis-karlsruhe.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.
Hinweis: Außensprechzeiten in weiteren Gemeinden des Landkreises.
Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?
Landkreis Karlsruhe, Amt für Versorgung und Rehabilitation, Sachgebiet Hilfe zur Pflege
Wolfartsweierer Straße 5, 76131 Karlsruhe · 0721 936-71510
versorgungsamt@landratsamt-karlsruhe.de
Postanschrift: Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe.
Quelle: Seite des Trägers
In Baden-Württemberg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Stadt- oder Landkreis, in dem die pflegebedürftige Person wohnt (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) entscheidet keine Einzelfälle.
Was kostet ein Heimplatz in Baden-Württemberg?
3.657 €
im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt
- im 2. Jahr3.297 €
- im 3. Jahr2.817 €
- ab dem 4. Jahr2.216 €
Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder
Gut zu wissen
Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.
Pflegegrad beantragen
Die Pflegekasse zahlt ab dem Antragsmonat und muss binnen 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 33 Abs. 1, § 18c Abs. 1 SGB XI).
Ratgeber lesenHilfe zur Pflege
Die Hilfe setzt ein, sobald das Amt vom Bedarf erfährt (§ 18 SGB XII). 10.000 Euro Erspartes bleiben geschützt.
Ratgeber lesenElternunterhalt
Kinder zahlen für pflegebedürftige Eltern erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Ratgeber lesenEntlastungsbetrag
Bis zu 131 Euro im Monat für Entlastung zu Hause, ab Pflegegrad 1 und ohne Antrag (§ 45b SGB XI).
Ratgeber lesenPflegehilfsmittel
Bis zu 42 Euro im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz, ohne Zuzahlung (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Ratgeber lesenKosten im Heim
Der Zuschlag der Pflegekasse senkt den Eigenanteil an der Pflege um 15 bis 75 Prozent, je nach Dauer (§ 43c SGB XI).
Heimkosten je Bundesland
Häufige Fragen
Welcher Pflegestützpunkt ist für Stutensee zuständig?
Für Stutensee (Landkreis Karlsruhe) ist die Pflegeberatung im Landkreis Karlsruhe zuständig, Pflegestützpunkt Landkreis Karlsruhe – Standort Stutensee, Rathausstraße 3, 76297 Stutensee, Telefon 0721 936-71680.
Gibt es einen Pflegestützpunkt in Stutensee?
Ja. Die Pflegeberatung im Landkreis Karlsruhe hat in Stutensee einen Standort: Pflegestützpunkt Landkreis Karlsruhe – Standort Stutensee, Rathausstraße 3, 76297 Stutensee.
Welche Postleitzahlen gehören zu Stutensee?
Zur Gemeinde Stutensee gehören die Postleitzahlen 76297. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Pflegeberatung im Landkreis Karlsruhe erreichbar?
Sprechzeiten: Mo–Do 9–12 Uhr, Di 13:30–16 Uhr, Do 13:30–18 Uhr, Fr 9–13 Uhr; Termine auch außerhalb nach Absprache.
Welche Frist ist besonders wichtig?
42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).