Pflegestützpunkte.org

Graben-Neudorf · Landkreis Karlsruhe · 12.453 Einwohner

Pflegestützpunkt für Graben-Neudorf

Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Karlsruhe mit Sitz in Bretten.

Postleitzahlen in Graben-Neudorf: 76676

Pflegestützpunkt Landkreis Karlsruhe – Standort Waghäusel

Anschrift
Pflegestützpunkt Landkreis Karlsruhe – Standort Waghäusel
Karlsruher Straße 8a
68753 Waghäusel
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Sprechzeiten
Mo–Do 9–12 Uhr, Di 13:30–16 Uhr, Do 13:30–18 Uhr, Fr 9–13 Uhr; Termine auch außerhalb nach Absprache

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Außensprechzeiten in weiteren Gemeinden des Landkreises.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Karlsruhe, Amt für Versorgung und Rehabilitation, Sachgebiet Hilfe zur Pflege

Wolfartsweierer Straße 5, 76131 Karlsruhe · 0721 936-71510

versorgungsamt@landratsamt-karlsruhe.de

landkreis-karlsruhe.de

Postanschrift: Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe.

Quelle: Seite des Trägers

In Baden-Württemberg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Stadt- oder Landkreis, in dem die pflegebedürftige Person wohnt (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) entscheidet keine Einzelfälle.

Was kostet ein Heimplatz in Baden-Württemberg?

3.657 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.297 €
  • im 3. Jahr2.817 €
  • ab dem 4. Jahr2.216 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Graben-Neudorf zuständig?

Für Graben-Neudorf (Landkreis Karlsruhe) ist die Pflegeberatung im Landkreis Karlsruhe zuständig, Pflegestützpunkt Landkreis Karlsruhe – Standort Waghäusel, Karlsruher Straße 8a, 68753 Waghäusel, Telefon 0721 936-71410.

Welche Postleitzahlen gehören zu Graben-Neudorf?

Zur Gemeinde Graben-Neudorf gehören die Postleitzahlen 76676. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Landkreis Karlsruhe erreichbar?

Sprechzeiten: Mo–Do 9–12 Uhr, Di 13:30–16 Uhr, Do 13:30–18 Uhr, Fr 9–13 Uhr; Termine auch außerhalb nach Absprache.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Karlsruhe für