Pflegestützpunkte.org

Schönwalde-Glien · Landkreis Havelland · 10.523 Einwohner

Pflegestützpunkt für Schönwalde-Glien

Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Havelland mit Sitz in Falkensee.

Postleitzahlen in Schönwalde-Glien: 14621

Pflegestützpunkt Havelland – Falkensee

Anschrift
Pflegestützpunkt Havelland – Falkensee
Dallgower Straße 9
14612 Falkensee
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Sprechzeiten
Di 14–18 Uhr, Do 9–12 und 13–16 Uhr, sowie nach Vereinbarung

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Havelland, Sozialamt, Sachgebiet Hilfe zur Pflege

Friedrich-Ebert-Ring 92b (Haus 2), 14712 Rathenow · 03385 551-2123

soziale-leistungen@havelland.de

havelland.de

Telefon ist die Sachgebietsleitung; ambulant/teilstationär: A–K 03385 551-1201, L–Z 03385 551-2419; stationär: 03385 551-2131, -2556 oder -2589.

Quelle: Seite des Trägers

In Brandenburg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder die kreisfreie Stadt (§ 4 Abs. 1 AG-SGB XII), zu Hause wie im Heim. Das Landesamt für Soziales und Versorgung entscheidet keine Einzelfälle.

Was kostet ein Heimplatz in Brandenburg?

3.150 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.824 €
  • im 3. Jahr2.390 €
  • ab dem 4. Jahr1.847 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Schönwalde-Glien zuständig?

Für Schönwalde-Glien (Landkreis Havelland) ist die Pflegeberatung im Landkreis Havelland zuständig, Dallgower Straße 9, 14612 Falkensee, Telefon 03321 4032484.

Welche Postleitzahlen gehören zu Schönwalde-Glien?

Zur Gemeinde Schönwalde-Glien gehören die Postleitzahlen 14621. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Landkreis Havelland erreichbar?

Sprechzeiten: Di 14–18 Uhr, Do 9–12 und 13–16 Uhr, sowie nach Vereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Havelland für