Pflegestützpunkte.org

Brieselang · Landkreis Havelland · 13.187 Einwohner

Pflegestützpunkt für Brieselang

Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Havelland mit Sitz in Falkensee.

Postleitzahlen in Brieselang: 14656

Pflegestützpunkt Havelland – Falkensee

Anschrift
Pflegestützpunkt Havelland – Falkensee
Dallgower Straße 9
14612 Falkensee
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Sprechzeiten
Di 14–18 Uhr, Do 9–12 und 13–16 Uhr, sowie nach Vereinbarung

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Havelland, Sozialamt, Sachgebiet Hilfe zur Pflege

Friedrich-Ebert-Ring 92b (Haus 2), 14712 Rathenow · 03385 551-2123

soziale-leistungen@havelland.de

havelland.de

Telefon ist die Sachgebietsleitung; ambulant/teilstationär: A–K 03385 551-1201, L–Z 03385 551-2419; stationär: 03385 551-2131, -2556 oder -2589.

Quelle: Seite des Trägers

In Brandenburg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder die kreisfreie Stadt (§ 4 Abs. 1 AG-SGB XII), zu Hause wie im Heim. Das Landesamt für Soziales und Versorgung entscheidet keine Einzelfälle.

Was kostet ein Heimplatz in Brandenburg?

3.150 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.824 €
  • im 3. Jahr2.390 €
  • ab dem 4. Jahr1.847 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Brieselang zuständig?

Für Brieselang (Landkreis Havelland) ist die Pflegeberatung im Landkreis Havelland zuständig, Dallgower Straße 9, 14612 Falkensee, Telefon 03321 4032484.

Welche Postleitzahlen gehören zu Brieselang?

Zur Gemeinde Brieselang gehören die Postleitzahlen 14656. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Landkreis Havelland erreichbar?

Sprechzeiten: Di 14–18 Uhr, Do 9–12 und 13–16 Uhr, sowie nach Vereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Havelland für