Schifferstadt · Rhein-Pfalz-Kreis · 21.387 Einwohner
Pflegestützpunkt für Schifferstadt
Zuständig ist die Pflegeberatung im Rhein-Pfalz-Kreis mit Sitz in Hochdorf-Assenheim. In Schifferstadt gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Schifferstadt: 67105
Standort in Schifferstadt
- Pflegestützpunkt SchifferstadtKirchenstraße 16, 67105 SchifferstadtTelefon 0 62 35 / 4 58 75-66 und -65 · Beratungsbereich: Dudenhofen, Hanhofen, Harthausen, Römerberg und Schifferstadt
Pflegestützpunkt Schifferstadt
- Anschrift
- Pflegestützpunkt Schifferstadt
Kirchenstraße 16
67105 Schifferstadt
Auf der Karte zeigen - Telefon
- 0 62 35 / 4 58 75-66 und -65
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.
Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?
Rhein-Pfalz-Kreis, (41) Sozialhilfe, Soziale Sonderaufgaben, Abteilung (4) Soziales, Senioren, Betreuungen
Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen am Rhein · 0621 5909-0
zentrale-dienste@rheinpfalzkreis.de
Quelle: Seite des Trägers
In Rheinland-Pfalz entscheidet über Hilfe zur Pflege die Kreisverwaltung oder die Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 2 AGSGB XII). Nur in Sonderfällen, etwa bei Menschen mit Behinderung in Einrichtungen, ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz (LSJV), 06131 967-0.
Was kostet ein Heimplatz in Rheinland-Pfalz?
3.289 €
im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt
- im 2. Jahr3.024 €
- im 3. Jahr2.671 €
- ab dem 4. Jahr2.230 €
Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder
Gut zu wissen
Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.
Pflegegrad beantragen
Die Pflegekasse zahlt ab dem Antragsmonat und muss binnen 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 33 Abs. 1, § 18c Abs. 1 SGB XI).
Ratgeber lesenHilfe zur Pflege
Die Hilfe setzt ein, sobald das Amt vom Bedarf erfährt (§ 18 SGB XII). 10.000 Euro Erspartes bleiben geschützt.
Ratgeber lesenElternunterhalt
Kinder zahlen für pflegebedürftige Eltern erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Ratgeber lesenEntlastungsbetrag
Bis zu 131 Euro im Monat für Entlastung zu Hause, ab Pflegegrad 1 und ohne Antrag (§ 45b SGB XI).
Ratgeber lesenPflegehilfsmittel
Bis zu 42 Euro im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz, ohne Zuzahlung (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Ratgeber lesenKosten im Heim
Der Zuschlag der Pflegekasse senkt den Eigenanteil an der Pflege um 15 bis 75 Prozent, je nach Dauer (§ 43c SGB XI).
Heimkosten je Bundesland
Häufige Fragen
Welcher Pflegestützpunkt ist für Schifferstadt zuständig?
Für Schifferstadt (Rhein-Pfalz-Kreis) ist die Pflegeberatung im Rhein-Pfalz-Kreis zuständig, Pflegestützpunkt Schifferstadt, Kirchenstraße 16, 67105 Schifferstadt, Telefon 0 62 35 / 4 58 75-66 und -65.
Gibt es einen Pflegestützpunkt in Schifferstadt?
Ja. Die Pflegeberatung im Rhein-Pfalz-Kreis hat in Schifferstadt einen Standort: Pflegestützpunkt Schifferstadt, Kirchenstraße 16, 67105 Schifferstadt.
Welche Postleitzahlen gehören zu Schifferstadt?
Zur Gemeinde Schifferstadt gehören die Postleitzahlen 67105. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Welche Frist ist besonders wichtig?
42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).