Pflegestützpunkte.org

Bobenheim-Roxheim · Rhein-Pfalz-Kreis · 10.045 Einwohner

Pflegestützpunkt für Bobenheim-Roxheim

Zuständig ist die Pflegeberatung im Rhein-Pfalz-Kreis mit Sitz in Hochdorf-Assenheim.

Postleitzahlen in Bobenheim-Roxheim: 67240

Pflegestützpunkt Lambsheim

Anschrift
Pflegestützpunkt Lambsheim
Hauptstraße 14
67258 Heßheim
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Rhein-Pfalz-Kreis, (41) Sozialhilfe, Soziale Sonderaufgaben, Abteilung (4) Soziales, Senioren, Betreuungen

Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen am Rhein · 0621 5909-0

zentrale-dienste@rheinpfalzkreis.de

rhein-pfalz-kreis.de

Quelle: Seite des Trägers

In Rheinland-Pfalz entscheidet über Hilfe zur Pflege die Kreisverwaltung oder die Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 2 AGSGB XII). Nur in Sonderfällen, etwa bei Menschen mit Behinderung in Einrichtungen, ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz (LSJV), 06131 967-0.

Was kostet ein Heimplatz in Rheinland-Pfalz?

3.289 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.024 €
  • im 3. Jahr2.671 €
  • ab dem 4. Jahr2.230 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Bobenheim-Roxheim zuständig?

Für Bobenheim-Roxheim (Rhein-Pfalz-Kreis) ist die Pflegeberatung im Rhein-Pfalz-Kreis zuständig, Pflegestützpunkt Lambsheim, Hauptstraße 14, 67258 Heßheim, Telefon 06233 / 737 08 50 oder 51.

Welche Postleitzahlen gehören zu Bobenheim-Roxheim?

Zur Gemeinde Bobenheim-Roxheim gehören die Postleitzahlen 67240. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Rhein-Pfalz-Kreis für