Pflegestützpunkte.org

Nidda · Wetteraukreis · 17.060 Einwohner

Pflegestützpunkt für Nidda

Zuständig ist die Pflegeberatung im Wetteraukreis mit Sitz in Büdingen.

Postleitzahlen in Nidda: 63667

Pflegestützpunkt Wetteraukreis Ost

Anschrift
Pflegestützpunkt Wetteraukreis Ost
Berliner Straße 31
63654 Büdingen
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Sprechzeiten
Sprechzeit ohne Termin Di 10–12 Uhr; telefonisch Mo–Fr, Termine nach Vereinbarung

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Wetteraukreis, Fachstelle Soziale Hilfen Ost

Berliner Straße 31, 63654 Büdingen · 06042 989-3421

soziale.hilfen.ost@wetteraukreis.de

wetteraukreis.de

Quelle: Seite des Trägers

In Hessen entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 2 HAG/SGB XII). Nur bei bestimmten spezialisierten Wohnpflegeheimen für jüngere Menschen ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV), 0561 1004-0.

Was kostet ein Heimplatz in Hessen?

3.431 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.096 €
  • im 3. Jahr2.650 €
  • ab dem 4. Jahr2.091 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Nidda zuständig?

Für Nidda (Wetteraukreis) ist die Pflegeberatung im Wetteraukreis zuständig, Pflegestützpunkt Wetteraukreis Ost, Berliner Straße 31, 63654 Büdingen, Telefon 06042/989-3413.

Welche Postleitzahlen gehören zu Nidda?

Zur Gemeinde Nidda gehören die Postleitzahlen 63667. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Wetteraukreis erreichbar?

Sprechzeiten: Sprechzeit ohne Termin Di 10–12 Uhr; telefonisch Mo–Fr, Termine nach Vereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Wetteraukreis für