Pflegestützpunkte.org

Karben · Wetteraukreis · 22.600 Einwohner

Pflegestützpunkt für Karben

Zuständig ist die Pflegeberatung im Wetteraukreis mit Sitz in Büdingen.

Postleitzahlen in Karben: 61184

Pflegestützpunkt Wetteraukreis West

Anschrift
Pflegestützpunkt Wetteraukreis West
Pfingstweide 7
61169 Friedberg (Hessen)
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Sprechzeiten
Sprechzeit ohne Termin Do 10–12 Uhr; telefonisch Mo–Fr, Termine nach Vereinbarung

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Wetteraukreis, Fachstelle Soziale Hilfen Ost

Berliner Straße 31, 63654 Büdingen · 06042 989-3421

soziale.hilfen.ost@wetteraukreis.de

wetteraukreis.de

Quelle: Seite des Trägers

In Hessen entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 2 HAG/SGB XII). Nur bei bestimmten spezialisierten Wohnpflegeheimen für jüngere Menschen ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV), 0561 1004-0.

Was kostet ein Heimplatz in Hessen?

3.431 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.096 €
  • im 3. Jahr2.650 €
  • ab dem 4. Jahr2.091 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Karben zuständig?

Für Karben (Wetteraukreis) ist die Pflegeberatung im Wetteraukreis zuständig, Pflegestützpunkt Wetteraukreis West, Pfingstweide 7, 61169 Friedberg (Hessen), Telefon 06031/83-3411.

Welche Postleitzahlen gehören zu Karben?

Zur Gemeinde Karben gehören die Postleitzahlen 61184. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Wetteraukreis erreichbar?

Sprechzeiten: Sprechzeit ohne Termin Di 10–12 Uhr; telefonisch Mo–Fr, Termine nach Vereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Wetteraukreis für