Pflegestützpunkte.org

Neu-Isenburg · Landkreis Offenbach · 37.926 Einwohner

Pflegestützpunkt für Neu-Isenburg

Zuständig ist der Pflegestützpunkt Kreis Offenbach mit Sitz in Dietzenbach.

Postleitzahlen in Neu-Isenburg: 63263

Pflegestützpunkt Kreis Offenbach

Anschrift
Pflegestützpunkt Kreis Offenbach
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
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Sprechzeiten
Termine nach Vereinbarung Mo–Fr

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Kreis Offenbach, Fachdienst SGB XII, Asyl und sonstige soziale Leistungen (Offene Hilfen und Vertragsverhandlungen)

Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach · 06074 8180-2238

soziale-leistungen@kreis-offenbach.de

kreis-offenbach.de

Quelle: Seite des Trägers

In Hessen entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 2 HAG/SGB XII). Nur bei bestimmten spezialisierten Wohnpflegeheimen für jüngere Menschen ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV), 0561 1004-0.

Was kostet ein Heimplatz in Hessen?

3.431 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.096 €
  • im 3. Jahr2.650 €
  • ab dem 4. Jahr2.091 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Neu-Isenburg zuständig?

Für Neu-Isenburg (Landkreis Offenbach) ist der Pflegestützpunkt Kreis Offenbach zuständig, Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach, Telefon 06074 8180-5321.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neu-Isenburg?

Zur Gemeinde Neu-Isenburg gehören die Postleitzahlen 63263. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt Kreis Offenbach erreichbar?

Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung Mo–Fr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Pflegestützpunkt Kreis Offenbach für