Pflegestützpunkte.org

Langen (Hessen) · Landkreis Offenbach · 38.785 Einwohner

Pflegestützpunkt für Langen (Hessen)

Zuständig ist der Pflegestützpunkt Kreis Offenbach mit Sitz in Dietzenbach.

Postleitzahlen in Langen (Hessen): 63225

Pflegestützpunkt Kreis Offenbach

Anschrift
Pflegestützpunkt Kreis Offenbach
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
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Sprechzeiten
Termine nach Vereinbarung Mo–Fr

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Kreis Offenbach, Fachdienst SGB XII, Asyl und sonstige soziale Leistungen (Offene Hilfen und Vertragsverhandlungen)

Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach · 06074 8180-2238

soziale-leistungen@kreis-offenbach.de

kreis-offenbach.de

Quelle: Seite des Trägers

In Hessen entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 2 HAG/SGB XII). Nur bei bestimmten spezialisierten Wohnpflegeheimen für jüngere Menschen ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV), 0561 1004-0.

Was kostet ein Heimplatz in Hessen?

3.431 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.096 €
  • im 3. Jahr2.650 €
  • ab dem 4. Jahr2.091 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Langen (Hessen) zuständig?

Für Langen (Hessen) (Landkreis Offenbach) ist der Pflegestützpunkt Kreis Offenbach zuständig, Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach, Telefon 06074 8180-5321.

Welche Postleitzahlen gehören zu Langen (Hessen)?

Zur Gemeinde Langen (Hessen) gehören die Postleitzahlen 63225. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt Kreis Offenbach erreichbar?

Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung Mo–Fr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Pflegestützpunkt Kreis Offenbach für