Pflegestützpunkte.org

Meßstetten · Zollernalbkreis · 10.677 Einwohner

Pflegestützpunkt für Meßstetten

Zuständig ist die Pflegeberatung im Zollernalbkreis mit Sitz in Albstadt.

Postleitzahlen in Meßstetten: 72469

Pflegestützpunkt Zollernalbkreis – Beratungsstelle Albstadt

Anschrift
Pflegestützpunkt Zollernalbkreis – Beratungsstelle Albstadt
Untere Vorstadt 3 (1. OG)
72458 Albstadt
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Sprechzeiten
Mo–Fr 9–12 Uhr, Do 16–18 Uhr; Termin erbeten

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Geschäftsstelle: Landratsamt Zollernalbkreis, Hirschbergstraße 29, 72336 Balingen, Tel. 07433 92-1919, pflegestuetzpunkt@zollernalbkreis.de. Für Hausen am Tann ist die zuständige Beratungsstelle nicht eindeutig angegeben; bitte bei der Geschäftsstelle erfragen.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Zollernalbkreis, Sozialamt

Hirschbergstraße 29, 72336 Balingen · 07433 / 92 - 1411

sozialamt@zollernalbkreis.de

Quelle: Verwaltungsportal des Bundes

In Baden-Württemberg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Stadt- oder Landkreis, in dem die pflegebedürftige Person wohnt (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) entscheidet keine Einzelfälle.

Was kostet ein Heimplatz in Baden-Württemberg?

3.657 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.297 €
  • im 3. Jahr2.817 €
  • ab dem 4. Jahr2.216 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Meßstetten zuständig?

Für Meßstetten (Zollernalbkreis) ist die Pflegeberatung im Zollernalbkreis zuständig, Pflegestützpunkt Zollernalbkreis – Beratungsstelle Albstadt, Untere Vorstadt 3 (1. OG), 72458 Albstadt, Telefon 07431 160-2514, 160-2515.

Welche Postleitzahlen gehören zu Meßstetten?

Zur Gemeinde Meßstetten gehören die Postleitzahlen 72469. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Zollernalbkreis erreichbar?

Sprechzeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr, Do 16–18 Uhr; Termin erbeten.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Zollernalbkreis für