Pflegestützpunkte.org

Burladingen · Zollernalbkreis · 12.124 Einwohner

Pflegestützpunkt für Burladingen

Zuständig ist die Pflegeberatung im Zollernalbkreis mit Sitz in Albstadt.

Postleitzahlen in Burladingen: 72393

Pflegestützpunkt Zollernalbkreis – Beratungsstelle Hechingen

Anschrift
Pflegestützpunkt Zollernalbkreis – Beratungsstelle Hechingen
Marktplatz 2 (2. OG)
72379 Hechingen
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Sprechzeiten
Mo–Fr 9–12 Uhr, Do 16–18 Uhr; Termin erbeten

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Geschäftsstelle: Landratsamt Zollernalbkreis, Hirschbergstraße 29, 72336 Balingen, Tel. 07433 92-1919, pflegestuetzpunkt@zollernalbkreis.de. Für Hausen am Tann ist die zuständige Beratungsstelle nicht eindeutig angegeben; bitte bei der Geschäftsstelle erfragen.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Zollernalbkreis, Sozialamt

Hirschbergstraße 29, 72336 Balingen · 07433 / 92 - 1411

sozialamt@zollernalbkreis.de

Quelle: Verwaltungsportal des Bundes

In Baden-Württemberg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Stadt- oder Landkreis, in dem die pflegebedürftige Person wohnt (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) entscheidet keine Einzelfälle.

Was kostet ein Heimplatz in Baden-Württemberg?

3.657 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.297 €
  • im 3. Jahr2.817 €
  • ab dem 4. Jahr2.216 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Burladingen zuständig?

Für Burladingen (Zollernalbkreis) ist die Pflegeberatung im Zollernalbkreis zuständig, Pflegestützpunkt Zollernalbkreis – Beratungsstelle Hechingen, Marktplatz 2 (2. OG), 72379 Hechingen, Telefon 07471 940-164, 940-160.

Welche Postleitzahlen gehören zu Burladingen?

Zur Gemeinde Burladingen gehören die Postleitzahlen 72393. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Zollernalbkreis erreichbar?

Sprechzeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr, Do 16–18 Uhr; Termin erbeten.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Zollernalbkreis für