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Lohr a. Main · Landkreis Main-Spessart · 14.996 Einwohner

Pflegestützpunkt für Lohr a. Main

Zuständig ist der Pflegestützpunkt Main-Spessart mit Sitz in Gemünden a.Main.

Postleitzahlen in Lohr a. Main: 97816

Pflegestützpunkt Main-Spessart

Anschrift
Pflegestützpunkt Main-Spessart
St. Bruno-Straße 14
97737 Gemünden a.Main
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Sprechzeiten
Mo, Mi, Fr 8:30–13 Uhr, Di und Do 13–17 Uhr; Außenstelle Marktheidenfeld (Adenauerplatz 7) Do 9–13 Uhr nach Termin; Außensprechstunden in Burgsinn und Arnstein

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bezirk Unterfranken

Silcherstraße 5, 97074 Würzburg · 0931 7959-0

bezirksverwaltung@bezirk-unterfranken.de

bezirk-unterfranken.de

Quelle: Seite des Trägers

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.

Was kostet ein Heimplatz in Bayern?

3.270 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.943 €
  • im 3. Jahr2.506 €
  • ab dem 4. Jahr1.959 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Lohr a. Main zuständig?

Für Lohr a. Main (Landkreis Main-Spessart) ist der Pflegestützpunkt Main-Spessart zuständig, St. Bruno-Straße 14, 97737 Gemünden a.Main, Telefon 09353 793-4400.

Welche Postleitzahlen gehören zu Lohr a. Main?

Zur Gemeinde Lohr a. Main gehören die Postleitzahlen 97816. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt Main-Spessart erreichbar?

Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr 8:30–13 Uhr, Di und Do 13–17 Uhr; Außenstelle Marktheidenfeld (Adenauerplatz 7) Do 9–13 Uhr nach Termin; Außensprechstunden in Burgsinn und Arnstein.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Pflegestützpunkt Main-Spessart für