Pflegestützpunkte.org

Karlstadt · Landkreis Main-Spessart · 14.739 Einwohner

Pflegestützpunkt für Karlstadt

Zuständig ist der Pflegestützpunkt Main-Spessart mit Sitz in Gemünden a.Main.

Postleitzahlen in Karlstadt: 97753

Pflegestützpunkt Main-Spessart

Anschrift
Pflegestützpunkt Main-Spessart
St. Bruno-Straße 14
97737 Gemünden a.Main
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Sprechzeiten
Mo, Mi, Fr 8:30–13 Uhr, Di und Do 13–17 Uhr; Außenstelle Marktheidenfeld (Adenauerplatz 7) Do 9–13 Uhr nach Termin; Außensprechstunden in Burgsinn und Arnstein

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bezirk Unterfranken

Silcherstraße 5, 97074 Würzburg · 0931 7959-0

bezirksverwaltung@bezirk-unterfranken.de

bezirk-unterfranken.de

Quelle: Seite des Trägers

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.

Was kostet ein Heimplatz in Bayern?

3.270 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.943 €
  • im 3. Jahr2.506 €
  • ab dem 4. Jahr1.959 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Karlstadt zuständig?

Für Karlstadt (Landkreis Main-Spessart) ist der Pflegestützpunkt Main-Spessart zuständig, St. Bruno-Straße 14, 97737 Gemünden a.Main, Telefon 09353 793-4400.

Welche Postleitzahlen gehören zu Karlstadt?

Zur Gemeinde Karlstadt gehören die Postleitzahlen 97753. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt Main-Spessart erreichbar?

Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr 8:30–13 Uhr, Di und Do 13–17 Uhr; Außenstelle Marktheidenfeld (Adenauerplatz 7) Do 9–13 Uhr nach Termin; Außensprechstunden in Burgsinn und Arnstein.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Pflegestützpunkt Main-Spessart für