Pflegestützpunkte.org

Ladenburg · Rhein-Neckar-Kreis · 12.914 Einwohner

Pflegestützpunkt für Ladenburg

Zuständig ist die Pflegeberatung im Rhein-Neckar-Kreis mit Sitz in Hockenheim.

Postleitzahlen in Ladenburg: 68526

Pflegestützpunkt Rhein-Neckar-Kreis – Beratungsstelle Weinheim

Anschrift
Pflegestützpunkt Rhein-Neckar-Kreis – Beratungsstelle Weinheim
Dürrestraße 2 (Weinheim-Galerie)
69469 Weinheim
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Sprechzeiten
Beratung nur nach Terminvereinbarung

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Rhein-Neckar-Kreis, Sozialamt

Kurfürsten-Anlage 38-40, 69115 Heidelberg · 06221 522-0

sozialamt@rhein-neckar-kreis.de

service-rnk.de

Telefonnummer ist die allgemeine Zentrale des Landratsamts; für persönliche Vorsprachen ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Quelle: Seite des Trägers

In Baden-Württemberg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Stadt- oder Landkreis, in dem die pflegebedürftige Person wohnt (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) entscheidet keine Einzelfälle.

Was kostet ein Heimplatz in Baden-Württemberg?

3.657 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.297 €
  • im 3. Jahr2.817 €
  • ab dem 4. Jahr2.216 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Ladenburg zuständig?

Für Ladenburg (Rhein-Neckar-Kreis) ist die Pflegeberatung im Rhein-Neckar-Kreis zuständig, Pflegestützpunkt Rhein-Neckar-Kreis – Beratungsstelle Weinheim, Dürrestraße 2 (Weinheim-Galerie), 69469 Weinheim, Telefon 06221 522-2620, 522-2699, 522-2735.

Welche Postleitzahlen gehören zu Ladenburg?

Zur Gemeinde Ladenburg gehören die Postleitzahlen 68526. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Rhein-Neckar-Kreis erreichbar?

Sprechzeiten: Beratung nur nach Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Rhein-Neckar-Kreis für