Pflegestützpunkte.org

Brühl · Rhein-Neckar-Kreis · 14.328 Einwohner

Pflegestützpunkt für Brühl (Rhein-Neckar-Kreis)

Zuständig ist die Pflegeberatung im Rhein-Neckar-Kreis mit Sitz in Hockenheim.

Postleitzahlen in Brühl: 68782

Pflegestützpunkt Rhein-Neckar-Kreis – Beratungsstelle Hockenheim

Anschrift
Pflegestützpunkt Rhein-Neckar-Kreis – Beratungsstelle Hockenheim
Obere Hauptstraße 7
68766 Hockenheim
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Sprechzeiten
Beratung nur nach Terminvereinbarung

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Rhein-Neckar-Kreis, Sozialamt

Kurfürsten-Anlage 38-40, 69115 Heidelberg · 06221 522-0

sozialamt@rhein-neckar-kreis.de

service-rnk.de

Telefonnummer ist die allgemeine Zentrale des Landratsamts; für persönliche Vorsprachen ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Quelle: Seite des Trägers

In Baden-Württemberg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Stadt- oder Landkreis, in dem die pflegebedürftige Person wohnt (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) entscheidet keine Einzelfälle.

Was kostet ein Heimplatz in Baden-Württemberg?

3.657 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.297 €
  • im 3. Jahr2.817 €
  • ab dem 4. Jahr2.216 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Brühl zuständig?

Für Brühl (Rhein-Neckar-Kreis) ist die Pflegeberatung im Rhein-Neckar-Kreis zuständig, Pflegestützpunkt Rhein-Neckar-Kreis – Beratungsstelle Hockenheim, Obere Hauptstraße 7, 68766 Hockenheim, Telefon 06221 522-2625, 522-2623, 522-2629.

Welche Postleitzahlen gehören zu Brühl?

Zur Gemeinde Brühl gehören die Postleitzahlen 68782. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Rhein-Neckar-Kreis erreichbar?

Sprechzeiten: Beratung nur nach Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Rhein-Neckar-Kreis für