Pflegestützpunkte.org

Ettenheim · Ortenaukreis · 13.722 Einwohner

Pflegestützpunkt für Ettenheim

Zuständig ist die Pflegeberatung im Ortenaukreis mit Sitz in Offenburg.

Postleitzahlen in Ettenheim: 77955

Pflegestützpunkt Ortenaukreis – Außenstelle Lahr

Anschrift
Pflegestützpunkt Ortenaukreis – Außenstelle Lahr
Rathausplatz 7
77933 Lahr/Schwarzwald
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Sprechzeiten
Mo, Di, Fr 8:30–12:30 Uhr, Do 14:30–18 Uhr; Mo 14–16 Uhr in Ettenheim (Altwick 14)

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Soziales und Versorgung

Badstraße 20, 77652 Offenburg · 0781 805-9828

ortenaukreis.de

E-Mail nur über Kontaktformular auf der Seite.

Quelle: Seite des Trägers

In Baden-Württemberg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Stadt- oder Landkreis, in dem die pflegebedürftige Person wohnt (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) entscheidet keine Einzelfälle.

Was kostet ein Heimplatz in Baden-Württemberg?

3.657 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.297 €
  • im 3. Jahr2.817 €
  • ab dem 4. Jahr2.216 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Ettenheim zuständig?

Für Ettenheim (Ortenaukreis) ist die Pflegeberatung im Ortenaukreis zuständig, Pflegestützpunkt Ortenaukreis – Außenstelle Lahr, Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald, Telefon 07821 910-5017, 910-5023, 910-5041.

Welche Postleitzahlen gehören zu Ettenheim?

Zur Gemeinde Ettenheim gehören die Postleitzahlen 77955. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Ortenaukreis erreichbar?

Sprechzeiten: Telefonisch Mo–Fr 9–12 Uhr, Mo 14–17 Uhr und nach Vereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Ortenaukreis für