Pflegestützpunkte.org

Appenweier · Ortenaukreis · 10.374 Einwohner

Pflegestützpunkt für Appenweier

Zuständig ist die Pflegeberatung im Ortenaukreis mit Sitz in Offenburg.

Postleitzahlen in Appenweier: 77767

Pflegestützpunkt Ortenaukreis – Zentrale Offenburg

Anschrift
Pflegestützpunkt Ortenaukreis – Zentrale Offenburg
Kornstraße 3 (ANNA im Anna-von-Heimburg-Haus)
77652 Offenburg
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Sprechzeiten
Telefonisch Mo–Fr 9–12 Uhr, Mo 14–17 Uhr und nach Vereinbarung

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Soziales und Versorgung

Badstraße 20, 77652 Offenburg · 0781 805-9828

ortenaukreis.de

E-Mail nur über Kontaktformular auf der Seite.

Quelle: Seite des Trägers

In Baden-Württemberg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Stadt- oder Landkreis, in dem die pflegebedürftige Person wohnt (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) entscheidet keine Einzelfälle.

Was kostet ein Heimplatz in Baden-Württemberg?

3.657 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.297 €
  • im 3. Jahr2.817 €
  • ab dem 4. Jahr2.216 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Appenweier zuständig?

Für Appenweier (Ortenaukreis) ist die Pflegeberatung im Ortenaukreis zuständig, Pflegestützpunkt Ortenaukreis – Zentrale Offenburg, Kornstraße 3 (ANNA im Anna-von-Heimburg-Haus), 77652 Offenburg, Telefon 0781 82-2531, 82-2337, 82-2593.

Welche Postleitzahlen gehören zu Appenweier?

Zur Gemeinde Appenweier gehören die Postleitzahlen 77767. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Ortenaukreis erreichbar?

Sprechzeiten: Telefonisch Mo–Fr 9–12 Uhr, Mo 14–17 Uhr und nach Vereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Ortenaukreis für