Pflegestützpunkte.org

Bayern

Pflegestützpunkt Landkreis Rosenheim

Zuständig für 46 Städte und Gemeinden mit rund 258.637 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Pflegestützpunkt Landkreis Rosenheim
Wittelsbacherstraße 38
83022 Rosenheim
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bezirk Oberbayern, Sozialverwaltung, Servicestelle

Prinzregentenstraße 14, 80538 München · 089 2198-21010

servicestelle@bezirk-oberbayern.de

bezirk-oberbayern.de

Quelle: Seite des Trägers

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.

Was kostet ein Heimplatz in Bayern?

3.270 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.943 €
  • im 3. Jahr2.506 €
  • ab dem 4. Jahr1.959 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist der Pflegestützpunkt Landkreis Rosenheim zuständig. Maßgeblich ist der Wohnort der pflegebedürftigen Person.

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich den Pflegestützpunkt Landkreis Rosenheim?

Anschrift: Wittelsbacherstraße 38, 83022 Rosenheim. Telefon: 08031 392-22300. E-Mail: pflegestuetzpunkt@lra-rosenheim.de.

Für welche Orte ist der Pflegestützpunkt Landkreis Rosenheim zuständig?

Für 46 Städte und Gemeinden, darunter Kolbermoor, Bad Aibling, Bruckmühl, Wasserburg a. Inn, Raubling, Prien a. Chiemsee, Feldkirchen-Westerham, Stephanskirchen und weitere.

Was kostet die Beratung im Pflegestützpunkt?

Nichts. Pflegestützpunkte beraten kostenlos und unabhängig zu den Leistungen der Pflegeversicherung, der Sozialhilfe und den Hilfen vor Ort (§ 7c Abs. 2 SGB XI).

Wer zahlt die Hilfe zur Pflege im Landkreis Rosenheim?

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet. Zuständig ist Bezirk Oberbayern, Sozialverwaltung, Servicestelle, Telefon 089 2198-21010.

Was kostet ein Pflegeheim in Bayern?

Im Durchschnitt zahlen Bewohner in Bayern im ersten Jahr 3.270 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 1.959 Euro: Der Zuschlag der Pflegekasse wächst mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent des Eigenanteils an der Pflege (§ 43c SGB XI). Durchschnittswerte des vdek zum 01.07.2026; jedes Heim hat eigene Preise.

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