Pflegestützpunkte.org

Hessen

Pflegestützpunkt Kreis Groß-Gerau

Zuständig für 14 Städte und Gemeinden mit rund 268.310 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Pflegestützpunkt Kreis Groß-Gerau
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
Auf der Karte zeigen
Sprechzeiten
Mo, Di, Do, Fr 8–12 Uhr, Mi 13–16 Uhr; Termine und Hausbesuche nach Vereinbarung
Website
kreisgg.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Pflege zu Hause

Kreis Groß-Gerau, Fachbereich Soziale Sicherung, Fachdienst Allgemeine Soziale Hilfen

Wilhelm-Seipp-Str. 4, 64521 Groß-Gerau · 06152 989-84047

soz-gsig@kreisgg.de

kreisgg.de

Quelle: Seite des Trägers

Pflege im Heim

Kreis Groß-Gerau, Fachdienst Besondere Soziale Hilfen, Hilfen in Pflegeheimen

Wilhelm-Seipp-Str. 4, 64521 Groß-Gerau · 06152 989-386

altenhilfe@kreisgg.de

kreisgg.de

Weitere Durchwahlen: -387, -388 und -407; zuständig auch für Kurzzeitpflege und teilstationäre Pflege (z. B. Tagespflege).

Quelle: Seite des Trägers

In Hessen entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 2 HAG/SGB XII). Nur bei bestimmten spezialisierten Wohnpflegeheimen für jüngere Menschen ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV), 0561 1004-0.

Für das Heim ist das Amt am bisherigen Wohnort zuständig, auch wenn das Heim woanders liegt (§ 98 Abs. 2 SGB XII).

Was kostet ein Heimplatz in Hessen?

3.431 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.096 €
  • im 3. Jahr2.650 €
  • ab dem 4. Jahr2.091 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist der Pflegestützpunkt Kreis Groß-Gerau zuständig. Maßgeblich ist der Wohnort der pflegebedürftigen Person.

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich den Pflegestützpunkt Kreis Groß-Gerau?

Anschrift: Wilhelm-Seipp-Str. 4, 64521 Groß-Gerau. Telefon: 06152 989-463. Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 8–12 Uhr, Mi 13–16 Uhr; Termine und Hausbesuche nach Vereinbarung. E-Mail: pflegestuetzpunkt@kreisgg.de.

Für welche Orte ist der Pflegestützpunkt Kreis Groß-Gerau zuständig?

Für 14 Städte und Gemeinden, darunter Rüsselsheim am Main, Mörfelden-Walldorf, Groß-Gerau, Riedstadt, Kelsterbach, Ginsheim-Gustavsburg, Raunheim, Büttelborn und weitere.

Was kostet die Beratung im Pflegestützpunkt?

Nichts. Pflegestützpunkte beraten kostenlos und unabhängig zu den Leistungen der Pflegeversicherung, der Sozialhilfe und den Hilfen vor Ort (§ 7c Abs. 2 SGB XI).

Wer zahlt die Hilfe zur Pflege im Landkreis Groß-Gerau?

In Hessen entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 2 HAG/SGB XII). Nur bei bestimmten spezialisierten Wohnpflegeheimen für jüngere Menschen ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen zuständig. Bei Pflege zu Hause: Kreis Groß-Gerau, Fachbereich Soziale Sicherung, Fachdienst Allgemeine Soziale Hilfen, Telefon 06152 989-84047. Im Heim: Kreis Groß-Gerau, Fachdienst Besondere Soziale Hilfen, Hilfen in Pflegeheimen, Telefon 06152 989-386.

Was kostet ein Pflegeheim in Hessen?

Im Durchschnitt zahlen Bewohner in Hessen im ersten Jahr 3.431 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 2.091 Euro: Der Zuschlag der Pflegekasse wächst mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent des Eigenanteils an der Pflege (§ 43c SGB XI). Durchschnittswerte des vdek zum 01.07.2026; jedes Heim hat eigene Preise.

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