Pflegestützpunkte.org

Nordrhein-Westfalen

Pflegeberatung im Kreis Gütersloh

Zuständig für 13 Städte und Gemeinden mit rund 363.982 Einwohnern. Anlaufstelle: Pflegeberatung des Kreises Gütersloh und der Pflegeberatungsstellen in den Rathäusern.

Kontakt

Anschrift
Pflegeberatung des Kreises Gütersloh und der Pflegeberatungsstellen in den Rathäusern
Herzebrocker Straße 140
33334 Gütersloh
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Im Kreis Gütersloh ist kein Pflegestützpunkt ausgewiesen; die trägerunabhängige Pflegeberatung bieten die Rathäuser und der Kreis an.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Kreis Gütersloh, Abteilung Soziales (3.3), Pflege (3.3.2)

Wasserstraße 14 (Kreishaus Wiedenbrück), 33378 Rheda-Wiedenbrück · 05241 85-0

abt33@kreis-guetersloh.de

service.kreis-guetersloh.de

Quelle: Seite des Trägers

In Nordrhein-Westfalen entscheidet über Hilfe zur Pflege in der Regel der Kreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 97 SGB XII, § 2a AG-SGB XII NRW). Nur für bestimmte Menschen mit Behinderung unter 65 Jahren in Einrichtungen oder besonderen Wohnformen ist der Landschaftsverband (LVR oder LWL) zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), 0251 591-01.

Was kostet ein Heimplatz in Nordrhein-Westfalen?

3.671 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.373 €
  • im 3. Jahr2.977 €
  • ab dem 4. Jahr2.481 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Pflegeberatung im Kreis Gütersloh zuständig. Maßgeblich ist der Wohnort der pflegebedürftigen Person.

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Pflegeberatung im Kreis Gütersloh?

Anschrift: Herzebrocker Straße 140, 33334 Gütersloh. Telefon: 05241/85 - 2303. E-Mail: pflege@kreis-guetersloh.de.

Für welche Orte ist die Pflegeberatung im Kreis Gütersloh zuständig?

Für 13 Städte und Gemeinden, darunter Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Verl, Harsewinkel, Versmold, Halle (Westf.) und weitere.

Wer zahlt die Hilfe zur Pflege im Kreis Gütersloh?

In Nordrhein-Westfalen entscheidet über Hilfe zur Pflege in der Regel der Kreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 97 SGB XII, § 2a AG-SGB XII NRW). Nur für bestimmte Menschen mit Behinderung unter 65 Jahren in Einrichtungen oder besonderen Wohnformen ist der Landschaftsverband (LVR oder LWL) zuständig. Zuständig ist Kreis Gütersloh, Abteilung Soziales (3.3), Pflege (3.3.2), Telefon 05241 85-0.

Was kostet ein Pflegeheim in Nordrhein-Westfalen?

Im Durchschnitt zahlen Bewohner in Nordrhein-Westfalen im ersten Jahr 3.671 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 2.481 Euro: Der Zuschlag der Pflegekasse wächst mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent des Eigenanteils an der Pflege (§ 43c SGB XI). Durchschnittswerte des vdek zum 01.07.2026; jedes Heim hat eigene Preise.

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