Pflegestützpunkte.org

Baden-Württemberg

Pflegestützpunkt Stadt Karlsruhe

Zuständig für Karlsruhe.

Kontakt

Anschrift
Pflegestützpunkt Stadt Karlsruhe
Ernst-Frey-Straße 10
76135 Karlsruhe
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Sozial- und Jugendbehörde, Fachbereich Soziales und Teilhabe. Stadtteilsprechstunden in Durlach und der Waldstadt.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde, Fachbereich Soziales und Teilhabe, Vermittlungsstelle

Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe · 0721 133-5010

vermittlungsstelle@sjb.karlsruhe.de

web1.karlsruhe.de

Die Vermittlungsstelle ist laut Bürgerservice die zuständige Stelle für Hilfe zur Pflege und übernimmt die Erstberatung im Fachbereich Soziales und Teilhabe.

Quelle: Seite des Trägers

In Baden-Württemberg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Stadt- oder Landkreis, in dem die pflegebedürftige Person wohnt (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) entscheidet keine Einzelfälle.

Was kostet ein Heimplatz in Baden-Württemberg?

3.657 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.297 €
  • im 3. Jahr2.817 €
  • ab dem 4. Jahr2.216 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich den Pflegestützpunkt Stadt Karlsruhe?

Anschrift: Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe. Telefon: 0721 133-5513. E-Mail: pflegestuetzpunkt@sjb.karlsruhe.de.

Was kostet die Beratung im Pflegestützpunkt?

Nichts. Pflegestützpunkte beraten kostenlos und unabhängig zu den Leistungen der Pflegeversicherung, der Sozialhilfe und den Hilfen vor Ort (§ 7c Abs. 2 SGB XI).

Wer zahlt die Hilfe zur Pflege in Karlsruhe?

In Baden-Württemberg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Stadt- oder Landkreis, in dem die pflegebedürftige Person wohnt (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) entscheidet keine Einzelfälle. Zuständig ist Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde, Fachbereich Soziales und Teilhabe, Vermittlungsstelle, Telefon 0721 133-5010.

Was kostet ein Pflegeheim in Baden-Württemberg?

Im Durchschnitt zahlen Bewohner in Baden-Württemberg im ersten Jahr 3.657 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 2.216 Euro: Der Zuschlag der Pflegekasse wächst mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent des Eigenanteils an der Pflege (§ 43c SGB XI). Durchschnittswerte des vdek zum 01.07.2026; jedes Heim hat eigene Preise.

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