Pflegestützpunkte.org

Thüringen

Pflegeberatung in Erfurt

Zuständig für Erfurt. Anlaufstelle: Pflegenetz_Erfurt.

Kontakt

Anschrift
Pflegenetz_Erfurt
Juri-Gagarin-Ring 150
99084 Erfurt
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Sprechzeiten
telefonisch Mo–Do 9–15 Uhr, Fr 9–12 Uhr; persönlich nur nach Terminvereinbarung
Website
erfurt.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: In diesem Kreis gibt es keinen Pflegestützpunkt; das Land nennt diese kommunale Beratungsstelle.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landeshauptstadt Erfurt, Amt für Soziales, Sachgebiet Pflege/Senioren

Juri-Gagarin-Ring 150, 99084 Erfurt · +49 361 655-6320

pflege.soziales@erfurt.de

erfurt.de

Quelle: Seite des Trägers

In Thüringen entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder die kreisfreie Stadt (§ 3 ThürAGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Das Landesverwaltungsamt entscheidet keine Einzelfälle der Hilfe zur Pflege.

Was kostet ein Heimplatz in Thüringen?

3.163 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.857 €
  • im 3. Jahr2.448 €
  • ab dem 4. Jahr1.936 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Pflegeberatung in Erfurt?

Anschrift: Juri-Gagarin-Ring 150, 99084 Erfurt. Telefon: +49 361 655-6350. Sprechzeiten: telefonisch Mo–Do 9–15 Uhr, Fr 9–12 Uhr; persönlich nur nach Terminvereinbarung.

Wer zahlt die Hilfe zur Pflege in Erfurt?

In Thüringen entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder die kreisfreie Stadt (§ 3 ThürAGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Das Landesverwaltungsamt entscheidet keine Einzelfälle der Hilfe zur Pflege. Zuständig ist Landeshauptstadt Erfurt, Amt für Soziales, Sachgebiet Pflege/Senioren, Telefon +49 361 655-6320.

Was kostet ein Pflegeheim in Thüringen?

Im Durchschnitt zahlen Bewohner in Thüringen im ersten Jahr 3.163 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 1.936 Euro: Der Zuschlag der Pflegekasse wächst mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent des Eigenanteils an der Pflege (§ 43c SGB XI). Durchschnittswerte des vdek zum 01.07.2026; jedes Heim hat eigene Preise.

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