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Bayern

Pflegestützpunkt für Stadt und Landkreis Bamberg

Zuständig für Bamberg.

Kontakt

Anschrift
Pflegestützpunkt für Stadt und Landkreis Bamberg
Luitpoldstraße 51
96052 Bamberg
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Sprechzeiten
Mo–Fr 8–12 Uhr, Mi 14–17 Uhr; Termine auch außerhalb der Sprechzeiten

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bezirk Oberfranken

Cottenbacher Straße 23, 95445 Bayreuth · 0921 7846-0

info@bezirk-oberfranken.de

bezirk-oberfranken.de

Quelle: Seite des Trägers

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.

Was kostet ein Heimplatz in Bayern?

3.270 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.943 €
  • im 3. Jahr2.506 €
  • ab dem 4. Jahr1.959 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich den Pflegestützpunkt für Stadt und Landkreis Bamberg?

Anschrift: Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg. Telefon: 0951 859280. Sprechzeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr, Mi 14–17 Uhr; Termine auch außerhalb der Sprechzeiten. E-Mail: info@pflegestuetzpunkt-bamberg.de.

Was kostet die Beratung im Pflegestützpunkt?

Nichts. Pflegestützpunkte beraten kostenlos und unabhängig zu den Leistungen der Pflegeversicherung, der Sozialhilfe und den Hilfen vor Ort (§ 7c Abs. 2 SGB XI).

Wer zahlt die Hilfe zur Pflege in Bamberg?

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet. Zuständig ist Bezirk Oberfranken, Telefon 0921 7846-0.

Was kostet ein Pflegeheim in Bayern?

Im Durchschnitt zahlen Bewohner in Bayern im ersten Jahr 3.270 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 1.959 Euro: Der Zuschlag der Pflegekasse wächst mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent des Eigenanteils an der Pflege (§ 43c SGB XI). Durchschnittswerte des vdek zum 01.07.2026; jedes Heim hat eigene Preise.

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