Pflegestützpunkte.org

Zeuthen · Landkreis Dahme-Spreewald · 11.431 Einwohner

Pflegestützpunkt für Zeuthen

Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Dahme-Spreewald mit Sitz in Königs Wusterhausen.

Postleitzahlen in Zeuthen: 15738

Pflegestützpunkt Dahme-Spreewald – Königs Wusterhausen

Anschrift
Pflegestützpunkt Dahme-Spreewald – Königs Wusterhausen
Brückenstraße 41
15711 Königs Wusterhausen
Auf der Karte zeigen
Sprechzeiten
Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 9–12 und 13–16 Uhr, sowie nach Terminvereinbarung

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Dahme-Spreewald, Sozialamt, Hilfe zur Pflege

Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald) · 03546 20-1638

HzPflege@dahme-spreewald.de

dahme-spreewald.de

Quelle: Seite des Trägers

In Brandenburg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder die kreisfreie Stadt (§ 4 Abs. 1 AG-SGB XII), zu Hause wie im Heim. Das Landesamt für Soziales und Versorgung entscheidet keine Einzelfälle.

Was kostet ein Heimplatz in Brandenburg?

3.150 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.824 €
  • im 3. Jahr2.390 €
  • ab dem 4. Jahr1.847 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Zeuthen zuständig?

Für Zeuthen (Landkreis Dahme-Spreewald) ist die Pflegeberatung im Landkreis Dahme-Spreewald zuständig, Brückenstraße 41, 15711 Königs Wusterhausen, Telefon 03375 26 2090.

Welche Postleitzahlen gehören zu Zeuthen?

Zur Gemeinde Zeuthen gehören die Postleitzahlen 15738. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Landkreis Dahme-Spreewald erreichbar?

Sprechzeiten: Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 9–12 und 13–16 Uhr, sowie nach Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Dahme-Spreewald für