Pflegestützpunkte.org

Wolgast · Landkreis Vorpommern-Greifswald · 10.991 Einwohner

Pflegestützpunkt für Wolgast

Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Vorpommern-Greifswald mit Sitz in Greifswald.

Postleitzahlen in Wolgast: 17438

Pflegestützpunkt Greifswald

Anschrift
Pflegestützpunkt Greifswald
Feldstr. 85 a
17489 Greifswald
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Sprechzeiten
Di 9–12 und 14–18 Uhr, Do 9–12 und 14–16 Uhr; möglichst mit Termin

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Für den Landkreis gibt es mehrere Pflegestützpunkte; die offizielle Seite nennt keine Zuständigkeitsgebiete.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Vorpommern-Greifswald, Sozialamt (Hilfe zur Pflege)

Leipziger Allee 26, 17389 Anklam · +49 3834 8760-0

sozialamt@kreis-vg.de

kreis-vg.de

Quelle: Seite des Trägers

In Mecklenburg-Vorpommern sind die Landkreise und kreisfreien Städte örtlicher und überörtlicher Träger zugleich (§ 2 Abs. 2 SGB XII-AG M-V). Über Hilfe zur Pflege entscheidet deshalb immer das Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, zu Hause wie im Heim.

Was kostet ein Heimplatz in Mecklenburg-Vorpommern?

3.032 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.721 €
  • im 3. Jahr2.307 €
  • ab dem 4. Jahr1.790 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Wolgast zuständig?

Für Wolgast (Landkreis Vorpommern-Greifswald) ist die Pflegeberatung im Landkreis Vorpommern-Greifswald zuständig, Feldstr. 85 a, 17489 Greifswald, Telefon 03834 8760-2514.

Welche Postleitzahlen gehören zu Wolgast?

Zur Gemeinde Wolgast gehören die Postleitzahlen 17438. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Landkreis Vorpommern-Greifswald erreichbar?

Sprechzeiten: Di 9–12 und 14–18 Uhr, Do 9–12 und 14–16 Uhr; möglichst mit Termin.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Vorpommern-Greifswald für