Witzenhausen · Werra-Meißner-Kreis · 15.132 Einwohner
Pflegestützpunkt für Witzenhausen
Zuständig ist die Pflegeberatung im Werra-Meißner-Kreis mit Sitz in Eschwege. In Witzenhausen gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Witzenhausen: 37213, 37214, 37215, 37216, 37217, 37218
Standort in Witzenhausen
- Pflegestützpunkt Werra-Meißner-Kreis – Sprechstunde WitzenhausenSteinstraße 18-24 (Klinikum Werra-Meißner), WitzenhausenTelefon 05542 502-9748
Pflegestützpunkt Werra-Meißner-Kreis – Eschwege
- Anschrift
- Pflegestützpunkt Werra-Meißner-Kreis – Eschwege
Schlossplatz 1
37269 Eschwege
Auf der Karte zeigen - Telefon
- 05651 302-1437
- Sprechzeiten
- Di und Mi 9:30–12 Uhr, Do 14–17 Uhr; weitere Termine nach Vereinbarung, auch als Hausbesuch
- Website
- werra-meissner-kreis.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.
Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?
Pflege zu Hause
Werra-Meißner-Kreis, Fachbereich 6 Soziales und Senioren, Fachgebiet 6.3.1 Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Auf der Seite sind nur persönliche Durchwahlen und E-Mail-Adressen der Sachbearbeiterinnen angegeben.
Quelle: Seite des Trägers
Pflege im Heim
Werra-Meißner-Kreis, Fachbereich 6 Soziales und Senioren, Fachgebiet 6.3 Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (Heimpflege)
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Der Kreis ist laut Seite für Heimbewohner in der Regel ab dem 65. Lebensjahr zuständig; Ansprechpartner je Wohnort, nur persönliche Durchwahlen angegeben.
Quelle: Seite des Trägers
In Hessen entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 2 HAG/SGB XII). Nur bei bestimmten spezialisierten Wohnpflegeheimen für jüngere Menschen ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV), 0561 1004-0.
Für das Heim ist das Amt am bisherigen Wohnort zuständig, auch wenn das Heim woanders liegt (§ 98 Abs. 2 SGB XII).
Was kostet ein Heimplatz in Hessen?
3.431 €
im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt
- im 2. Jahr3.096 €
- im 3. Jahr2.650 €
- ab dem 4. Jahr2.091 €
Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder
Gut zu wissen
Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.
Pflegegrad beantragen
Die Pflegekasse zahlt ab dem Antragsmonat und muss binnen 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 33 Abs. 1, § 18c Abs. 1 SGB XI).
Ratgeber lesenHilfe zur Pflege
Die Hilfe setzt ein, sobald das Amt vom Bedarf erfährt (§ 18 SGB XII). 10.000 Euro Erspartes bleiben geschützt.
Ratgeber lesenElternunterhalt
Kinder zahlen für pflegebedürftige Eltern erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Ratgeber lesenEntlastungsbetrag
Bis zu 131 Euro im Monat für Entlastung zu Hause, ab Pflegegrad 1 und ohne Antrag (§ 45b SGB XI).
Ratgeber lesenPflegehilfsmittel
Bis zu 42 Euro im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz, ohne Zuzahlung (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Ratgeber lesenKosten im Heim
Der Zuschlag der Pflegekasse senkt den Eigenanteil an der Pflege um 15 bis 75 Prozent, je nach Dauer (§ 43c SGB XI).
Heimkosten je Bundesland
Häufige Fragen
Welcher Pflegestützpunkt ist für Witzenhausen zuständig?
Für Witzenhausen (Werra-Meißner-Kreis) ist die Pflegeberatung im Werra-Meißner-Kreis zuständig, Schlossplatz 1, 37269 Eschwege, Telefon 05651 302-1437.
Gibt es einen Pflegestützpunkt in Witzenhausen?
Ja. Die Pflegeberatung im Werra-Meißner-Kreis hat in Witzenhausen einen Standort: Pflegestützpunkt Werra-Meißner-Kreis – Sprechstunde Witzenhausen, Steinstraße 18-24 (Klinikum Werra-Meißner), Witzenhausen.
Welche Postleitzahlen gehören zu Witzenhausen?
Zur Gemeinde Witzenhausen gehören die Postleitzahlen 37213, 37214, 37215, 37216, 37217, 37218. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Pflegeberatung im Werra-Meißner-Kreis erreichbar?
Sprechzeiten: Di und Mi 9:30–12 Uhr, Do 14–17 Uhr; weitere Termine nach Vereinbarung, auch als Hausbesuch.
Welche Frist ist besonders wichtig?
42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).