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Wertheim · Main-Tauber-Kreis · 22.874 Einwohner

Pflegestützpunkt für Wertheim

Zuständig ist der Pflegestützpunkt Main-Tauber-Kreis mit Sitz in Tauberbischofsheim.

Postleitzahlen in Wertheim: 97877

Pflegestützpunkt Main-Tauber-Kreis

Anschrift
Pflegestützpunkt Main-Tauber-Kreis
Am Wört 1
97941 Tauberbischofsheim
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Sprechzeiten
Mo–Mi 8–12:30 Uhr, Do 8–18 Uhr, Fr 8–12:30 Uhr

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Außensprechstunden nach Vereinbarung in Niederstetten, Bad Mergentheim, Lauda, Wertheim und Creglingen.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Main-Tauber-Kreis, Amt für Pflege und Versorgung, Sachgebiet Hilfe zur Pflege, Blindenhilfe

Am Wört 1, 97941 Tauberbischofsheim · 09341 82-5534

pflege-blindenhilfe@main-tauber-kreis.de

main-tauber-kreis.de

Quelle: Seite des Trägers

In Baden-Württemberg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Stadt- oder Landkreis, in dem die pflegebedürftige Person wohnt (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) entscheidet keine Einzelfälle.

Was kostet ein Heimplatz in Baden-Württemberg?

3.657 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.297 €
  • im 3. Jahr2.817 €
  • ab dem 4. Jahr2.216 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Wertheim zuständig?

Für Wertheim (Main-Tauber-Kreis) ist der Pflegestützpunkt Main-Tauber-Kreis zuständig, Am Wört 1, 97941 Tauberbischofsheim, Telefon 09341 82-5968.

Welche Postleitzahlen gehören zu Wertheim?

Zur Gemeinde Wertheim gehören die Postleitzahlen 97877. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt Main-Tauber-Kreis erreichbar?

Sprechzeiten: Mo–Mi 8–12:30 Uhr, Do 8–18 Uhr, Fr 8–12:30 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Pflegestützpunkt Main-Tauber-Kreis für