Pflegestützpunkte.org

Werder (Havel) · Landkreis Potsdam-Mittelmark · 27.065 Einwohner

Pflegestützpunkt für Werder (Havel)

Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Potsdam-Mittelmark mit Sitz in Werder.

Postleitzahlen in Werder (Havel): 14542

Pflegestützpunkt Potsdam-Mittelmark – Werder

Anschrift
Pflegestützpunkt Potsdam-Mittelmark – Werder
Am Gutshof 1-7
14542 Werder
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Sprechzeiten
Di 9–12 und 13–17 Uhr, Do 9–12 Uhr, sowie nach Vereinbarung

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Potsdam-Mittelmark, Team Pflege und Betreuungsmanagement Bad Belzig

Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig · 033841 91-0

sozialamt@potsdam-mittelmark.de

potsdam-mittelmark.de

Quelle: Seite des Trägers

In Brandenburg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder die kreisfreie Stadt (§ 4 Abs. 1 AG-SGB XII), zu Hause wie im Heim. Das Landesamt für Soziales und Versorgung entscheidet keine Einzelfälle.

Was kostet ein Heimplatz in Brandenburg?

3.150 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.824 €
  • im 3. Jahr2.390 €
  • ab dem 4. Jahr1.847 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Werder (Havel) zuständig?

Für Werder (Havel) (Landkreis Potsdam-Mittelmark) ist die Pflegeberatung im Landkreis Potsdam-Mittelmark zuständig, Am Gutshof 1-7, 14542 Werder, Telefon 03327 739343.

Welche Postleitzahlen gehören zu Werder (Havel)?

Zur Gemeinde Werder (Havel) gehören die Postleitzahlen 14542. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Landkreis Potsdam-Mittelmark erreichbar?

Sprechzeiten: Di 9–12 und 13–17 Uhr, Do 9–12 Uhr, sowie nach Vereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Potsdam-Mittelmark für