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Weißenburg i. Bay. · Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen · 18.345 Einwohner

Pflegestützpunkt für Weißenburg i. Bay.

Zuständig ist der Pflegestützpunkt Altmühlfranken mit Sitz in Weißenburg i.Bay..

Postleitzahlen in Weißenburg i. Bay.: 91781

Pflegestützpunkt Altmühlfranken

Anschrift
Pflegestützpunkt Altmühlfranken
Schwärzgasse 1 (Gebäude H)
91781 Weißenburg i.Bay.
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Sprechzeiten
Mo, Di, Fr 8:30–12:30 Uhr, Do 8:30–12:30 und 14–16:30 Uhr; Termine nach Vereinbarung

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bezirk Mittelfranken

Danziger Straße 5, 91522 Ansbach · 0981 4664-25002

Arbeitsbereich25@bezirk-mittelfranken.de

bezirk-mittelfranken.de

Quelle: Seite des Trägers

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.

Was kostet ein Heimplatz in Bayern?

3.270 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.943 €
  • im 3. Jahr2.506 €
  • ab dem 4. Jahr1.959 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Weißenburg i. Bay. zuständig?

Für Weißenburg i. Bay. (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) ist der Pflegestützpunkt Altmühlfranken zuständig, Schwärzgasse 1 (Gebäude H), 91781 Weißenburg i.Bay., Telefon 09141 902-570.

Welche Postleitzahlen gehören zu Weißenburg i. Bay.?

Zur Gemeinde Weißenburg i. Bay. gehören die Postleitzahlen 91781. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt Altmühlfranken erreichbar?

Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 8:30–12:30 Uhr, Do 8:30–12:30 und 14–16:30 Uhr; Termine nach Vereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Pflegestützpunkt Altmühlfranken für