Pflegestützpunkte.org

Weinstadt · Rems-Murr-Kreis · 27.074 Einwohner

Pflegestützpunkt für Weinstadt

Zuständig ist die Pflegeberatung im Rems-Murr-Kreis mit Sitz in Waiblingen.

Postleitzahlen in Weinstadt: 71384

Pflegestützpunkt Rems-Murr-Kreis – Standort Waiblingen

Anschrift
Pflegestützpunkt Rems-Murr-Kreis – Standort Waiblingen
Alter Postplatz 18
71332 Waiblingen
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Sprechzeiten
Persönliche Beratung nach Terminvereinbarung

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Zentrale Kontaktaufnahme für alle drei Standorte unter 07151 501-1657. Außensprechstunden in Welzheim und Murrhardt.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Rems-Murr-Kreis, Amt für Soziales und Teilhabe, Sozialhilfe

Alter Postplatz 18, 71332 Waiblingen · 07151 501-0

sozialhilfe@rems-murr-kreis.de

rems-murr-kreis.de

Quelle: Seite des Trägers

In Baden-Württemberg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Stadt- oder Landkreis, in dem die pflegebedürftige Person wohnt (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) entscheidet keine Einzelfälle.

Was kostet ein Heimplatz in Baden-Württemberg?

3.657 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.297 €
  • im 3. Jahr2.817 €
  • ab dem 4. Jahr2.216 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Weinstadt zuständig?

Für Weinstadt (Rems-Murr-Kreis) ist die Pflegeberatung im Rems-Murr-Kreis zuständig, Alter Postplatz 18, 71332 Waiblingen, Telefon 07151 501-1657.

Welche Postleitzahlen gehören zu Weinstadt?

Zur Gemeinde Weinstadt gehören die Postleitzahlen 71384. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Rems-Murr-Kreis erreichbar?

Sprechzeiten: Persönliche Beratung nach Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Rems-Murr-Kreis für