Pflegestützpunkte.org

Weingarten · Landkreis Ravensburg · 24.940 Einwohner

Pflegestützpunkt für Weingarten

Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Ravensburg mit Sitz in Altshausen.

Postleitzahlen in Weingarten: 88250

Pflegestützpunkt Schussental

Anschrift
Pflegestützpunkt Schussental
Gartenstraße 107 (Kreishaus II)
88212 Ravensburg
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Sprechzeiten
Beratung nach Terminvereinbarung
Website
rv.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Außensprechstunden in weiteren Gemeinden; telefonische Termine auch online buchbar.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Ravensburg, Sozial- und Inklusionsamt

Gartenstraße 107 (Kreishaus II), 88212 Ravensburg · 0751 85-3112

si@rv.de

rv.de

Quelle: Seite des Trägers

In Baden-Württemberg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Stadt- oder Landkreis, in dem die pflegebedürftige Person wohnt (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) entscheidet keine Einzelfälle.

Was kostet ein Heimplatz in Baden-Württemberg?

3.657 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.297 €
  • im 3. Jahr2.817 €
  • ab dem 4. Jahr2.216 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Weingarten zuständig?

Für Weingarten (Landkreis Ravensburg) ist die Pflegeberatung im Landkreis Ravensburg zuständig, Pflegestützpunkt Schussental, Gartenstraße 107 (Kreishaus II), 88212 Ravensburg, Telefon 0751 85-3319, 85-3320, 85-3321.

Welche Postleitzahlen gehören zu Weingarten?

Zur Gemeinde Weingarten gehören die Postleitzahlen 88250. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Landkreis Ravensburg erreichbar?

Sprechzeiten: Beratung nach Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Ravensburg für