Pflegestützpunkte.org

Weil der Stadt · Landkreis Böblingen · 19.353 Einwohner

Pflegestützpunkt für Weil der Stadt

Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Böblingen mit Sitz in Böblingen.

Postleitzahlen in Weil der Stadt: 71263

Pflegestützpunkt Landkreis Böblingen – Standort Leonberg

Anschrift
Pflegestützpunkt Landkreis Böblingen – Standort Leonberg
Neuköllner Straße 5
71229 Leonberg
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Koordination: Landratsamt Böblingen, Parkstraße 4, 71034 Böblingen, Tel. 07031 663-1566, pflegestuetzpunkt@lrabb.de.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Böblingen, Amt für Soziales und Teilhabe, Soziale Hilfen

Parkstr. 16, 71034 Böblingen · 07031 663-1303

Soziales@lrabb.de

lrabb.de

Quelle: Seite des Trägers

In Baden-Württemberg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Stadt- oder Landkreis, in dem die pflegebedürftige Person wohnt (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) entscheidet keine Einzelfälle.

Was kostet ein Heimplatz in Baden-Württemberg?

3.657 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.297 €
  • im 3. Jahr2.817 €
  • ab dem 4. Jahr2.216 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Weil der Stadt zuständig?

Für Weil der Stadt (Landkreis Böblingen) ist die Pflegeberatung im Landkreis Böblingen zuständig, Pflegestützpunkt Landkreis Böblingen – Standort Leonberg, Neuköllner Straße 5, 71229 Leonberg, Telefon 07031 663-1184, 663-1182.

Welche Postleitzahlen gehören zu Weil der Stadt?

Zur Gemeinde Weil der Stadt gehören die Postleitzahlen 71263. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Böblingen für