Pflegestützpunkte.org

Wanzleben-Börde · Landkreis Börde · 13.724 Einwohner

Pflegestützpunkt für Wanzleben-Börde

Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Börde mit Sitz in Haldensleben.

Postleitzahlen in Wanzleben-Börde: 39164

Landkreis Börde – Amt für Soziales und Integration

Anschrift
Landkreis Börde – Amt für Soziales und Integration
Bornsche Str. 2
39340 Haldensleben
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Sprechzeiten
Mi 9–12 und 13–18 Uhr, Fr 9–12 und 13–16 Uhr

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Sachsen-Anhalt hat keine Pflegestützpunkte. Die kommunale Beratungsstelle und die Beratungsstellen der Pflegekassen beraten im Rahmen der Vernetzten Pflegeberatung, unabhängig von der Kasse. Zweite Beratungsstelle: Triftstr. 9-10, 39387 Oschersleben.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Börde, Amt für Soziales und Integration, Sachgebiet Leistungen nach dem SGB XII

Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben · +49 3904 7240-4112

soziales@landkreis-boerde.de

Quelle: Verwaltungsportal des Bundes

In Sachsen-Anhalt ist das Land Träger der Hilfe zur Pflege (§ 3 Abs. 1 AG SGB XII), die Anträge bearbeiten und entscheiden aber die Landkreise und kreisfreien Städte (§ 4 Abs. 1). Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, zu Hause wie im Heim.

Was kostet ein Heimplatz in Sachsen-Anhalt?

2.891 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.592 €
  • im 3. Jahr2.194 €
  • ab dem 4. Jahr1.695 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Wanzleben-Börde zuständig?

Für Wanzleben-Börde (Landkreis Börde) ist die Pflegeberatung im Landkreis Börde zuständig, Bornsche Str. 2, 39340 Haldensleben, Telefon 03904 7240-4112.

Welche Postleitzahlen gehören zu Wanzleben-Börde?

Zur Gemeinde Wanzleben-Börde gehören die Postleitzahlen 39164. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Landkreis Börde erreichbar?

Sprechzeiten: Mi 9–12 und 13–18 Uhr, Fr 9–12 und 13–16 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Börde für