Pflegestützpunkte.org

Trossingen · Landkreis Tuttlingen · 17.489 Einwohner

Pflegestützpunkt für Trossingen

Zuständig ist der Pflegestützpunkt Tuttlingen (Fachstelle für Pflege und Selbsthilfe) mit Sitz in Tuttlingen.

Postleitzahlen in Trossingen: 78647

Pflegestützpunkt Tuttlingen (Fachstelle für Pflege und Selbsthilfe)

Anschrift
Pflegestützpunkt Tuttlingen (Fachstelle für Pflege und Selbsthilfe)
Gartenstraße 22
78532 Tuttlingen
Auf der Karte zeigen

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Zweigstelle im Gesundheitszentrum Spaichingen, Robert-Koch-Straße 31, 78549 Spaichingen (gleiche Rufnummer).

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Tuttlingen, Sozialamt, Hilfe zur Pflege

Bahnhofstraße 100, 78532 Tuttlingen · 07461 926-4030

sozialamt-hzp@landkreis-tuttlingen.de

landkreis-tuttlingen.de

Quelle: Seite des Trägers

In Baden-Württemberg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Stadt- oder Landkreis, in dem die pflegebedürftige Person wohnt (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) entscheidet keine Einzelfälle.

Was kostet ein Heimplatz in Baden-Württemberg?

3.657 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.297 €
  • im 3. Jahr2.817 €
  • ab dem 4. Jahr2.216 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Trossingen zuständig?

Für Trossingen (Landkreis Tuttlingen) ist der Pflegestützpunkt Tuttlingen (Fachstelle für Pflege und Selbsthilfe) zuständig, Gartenstraße 22, 78532 Tuttlingen, Telefon 07461 926-4610.

Welche Postleitzahlen gehören zu Trossingen?

Zur Gemeinde Trossingen gehören die Postleitzahlen 78647. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Pflegestützpunkt Tuttlingen (Fachstelle für Pflege und Selbsthilfe) für