Pflegestützpunkte.org

Taunusstein · Rheingau-Taunus-Kreis · 30.145 Einwohner

Pflegestützpunkt für Taunusstein

Zuständig ist der Pflegestützpunkt Rheingau-Taunus-Kreis (Kompetenzzentrum Pflege) mit Sitz in Bad Schwalbach.

Postleitzahlen in Taunusstein: 65232

Pflegestützpunkt Rheingau-Taunus-Kreis (Kompetenzzentrum Pflege)

Anschrift
Pflegestützpunkt Rheingau-Taunus-Kreis (Kompetenzzentrum Pflege)
Martha-von-Opel-Weg 31
65307 Bad Schwalbach
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Der Pflegestützpunkt arbeitet unter dem Namen „Kompetenzzentrum Pflege“ des Kreises.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Rheingau-Taunus-Kreis, Team „Hilfe zur Pflege“ (Sozialhilfe nach dem SGB XII)

Martha-von-Opel-Weg 31, 65307 Bad Schwalbach · 06124 510-321

senioren@rheingau-taunus.de

rheingau-taunus.de

Quelle: Seite des Trägers

In Hessen entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 2 HAG/SGB XII). Nur bei bestimmten spezialisierten Wohnpflegeheimen für jüngere Menschen ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV), 0561 1004-0.

Was kostet ein Heimplatz in Hessen?

3.431 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.096 €
  • im 3. Jahr2.650 €
  • ab dem 4. Jahr2.091 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Taunusstein zuständig?

Für Taunusstein (Rheingau-Taunus-Kreis) ist der Pflegestützpunkt Rheingau-Taunus-Kreis (Kompetenzzentrum Pflege) zuständig, Martha-von-Opel-Weg 31, 65307 Bad Schwalbach, Telefon 06124 510-525.

Welche Postleitzahlen gehören zu Taunusstein?

Zur Gemeinde Taunusstein gehören die Postleitzahlen 65232. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Pflegestützpunkt Rheingau-Taunus-Kreis (Kompetenzzentrum Pflege) für