Pflegestützpunkte.org

Süßen · Landkreis Göppingen · 10.185 Einwohner

Pflegestützpunkt für Süßen

Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Göppingen mit Sitz in Göppingen.

Postleitzahlen in Süßen: 73079

Pflegestützpunkt Landkreis Göppingen – Standort Geislingen

Anschrift
Pflegestützpunkt Landkreis Göppingen – Standort Geislingen
Eybstraße 16 (Gesundheitszentrum Helfenstein, 4. Stock)
73312 Geislingen an der Steige
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Sprechzeiten
Termin nach Vereinbarung empfohlen

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Göppingen, Kreissozialamt

Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen · +49 7161 202-4101

kreissozialamt@lkgp.de

landkreis-goeppingen.de

Der Antrag kann beim Landratsamt oder auf dem Rathaus der Wohngemeinde gestellt werden.

Quelle: Seite des Trägers

In Baden-Württemberg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Stadt- oder Landkreis, in dem die pflegebedürftige Person wohnt (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) entscheidet keine Einzelfälle.

Was kostet ein Heimplatz in Baden-Württemberg?

3.657 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.297 €
  • im 3. Jahr2.817 €
  • ab dem 4. Jahr2.216 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Süßen zuständig?

Für Süßen (Landkreis Göppingen) ist die Pflegeberatung im Landkreis Göppingen zuständig, Pflegestützpunkt Landkreis Göppingen – Standort Geislingen, Eybstraße 16 (Gesundheitszentrum Helfenstein, 4. Stock), 73312 Geislingen an der Steige, Telefon 07161 202-4007, 202-4008.

Welche Postleitzahlen gehören zu Süßen?

Zur Gemeinde Süßen gehören die Postleitzahlen 73079. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Landkreis Göppingen erreichbar?

Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung empfohlen.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Göppingen für