Pflegestützpunkte.org

Stockelsdorf · Kreis Ostholstein · 16.289 Einwohner

Pflegestützpunkt für Stockelsdorf

Zuständig ist die Pflegeberatung im Kreis Ostholstein mit Sitz in Eutin.

Postleitzahlen in Stockelsdorf: 23617

Pflegestützpunkt Ostholstein, Standort Eutin

Anschrift
Pflegestützpunkt Ostholstein, Standort Eutin
Waldstraße 6
23701 Eutin
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Sprechzeiten
Mo–Fr 9–12 Uhr, Di 15–17 Uhr, Mi 15–17 Uhr (Terminsprechstunde)

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Der Pflegestützpunkt Ostholstein berät an drei Standorten. Sie können jeden Standort nutzen; Hausbesuche nach Vereinbarung.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Kreis Ostholstein, Fachdienst Soziale Hilfen (Fachgebiet Hilfen zur Pflege)

Lübecker Straße 41, 23701 Eutin · +49 4521 788-510

soziale.hilfen@kreis-oh.de

kreis-oh.de

Quelle: Seite des Trägers

In Schleswig-Holstein entscheidet über Hilfe zur Pflege der Kreis oder die kreisfreie Stadt, in der die pflegebedürftige Person wohnt (§ 2 AG-SGB XII), zu Hause wie im Heim. Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt.

Was kostet ein Heimplatz in Schleswig-Holstein?

3.148 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.880 €
  • im 3. Jahr2.524 €
  • ab dem 4. Jahr2.079 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Stockelsdorf zuständig?

Für Stockelsdorf (Kreis Ostholstein) ist die Pflegeberatung im Kreis Ostholstein zuständig, Waldstraße 6, 23701 Eutin, Telefon 045 21 – 830 66 30.

Welche Postleitzahlen gehören zu Stockelsdorf?

Zur Gemeinde Stockelsdorf gehören die Postleitzahlen 23617. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Kreis Ostholstein erreichbar?

Sprechzeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr, Di 15–17 Uhr, Mi 15–17 Uhr (Terminsprechstunde).

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Kreis Ostholstein für