Pflegestützpunkte.org

Stockach · Landkreis Konstanz · 17.646 Einwohner

Pflegestützpunkt für Stockach

Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Konstanz mit Sitz in Radolfzell am Bodensee.

Postleitzahlen in Stockach: 78333

Pflegestützpunkt Landkreis Konstanz – Hauptstelle Radolfzell

Anschrift
Pflegestützpunkt Landkreis Konstanz – Hauptstelle Radolfzell
Scheffelstraße 15
78315 Radolfzell am Bodensee
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Sprechzeiten
Mo–Do 9–12 und 14–16 Uhr, Fr 9–12 Uhr; Telefon zusätzlich Do 16–18:30 Uhr
Website
lrakn.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Konstanz, Sozialamt

Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz · 07531 800-4600

Sozialamt@LRAKN.de

lrakn.de

Quelle: Seite des Trägers

In Baden-Württemberg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Stadt- oder Landkreis, in dem die pflegebedürftige Person wohnt (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) entscheidet keine Einzelfälle.

Was kostet ein Heimplatz in Baden-Württemberg?

3.657 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.297 €
  • im 3. Jahr2.817 €
  • ab dem 4. Jahr2.216 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Stockach zuständig?

Für Stockach (Landkreis Konstanz) ist die Pflegeberatung im Landkreis Konstanz zuständig, Pflegestützpunkt Landkreis Konstanz – Hauptstelle Radolfzell, Scheffelstraße 15, 78315 Radolfzell am Bodensee, Telefon 07531 800-2673.

Welche Postleitzahlen gehören zu Stockach?

Zur Gemeinde Stockach gehören die Postleitzahlen 78333. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Landkreis Konstanz erreichbar?

Sprechzeiten: Mo–Do 9–12 und 14–16 Uhr, Fr 9–12 Uhr; Telefon zusätzlich Do 16–18:30 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Konstanz für