Pflegestützpunkte.org

Steinen · Landkreis Lörrach · 10.409 Einwohner

Pflegestützpunkt für Steinen

Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Lörrach mit Sitz in Lörrach.

Postleitzahlen in Steinen: 79585

Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach

Anschrift
Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach
Brombacher Straße 4 (Eingang Rückseite Landratsamt)
79539 Lörrach
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Sprechzeiten
Mo–Mi, Fr 8–12:30 Uhr, Do 13:30–17:30 Uhr; Beratung nach Terminvereinbarung

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Alle Standorte über die zentrale Rufnummer 07621 410-5033 erreichbar.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Lörrach, Fachbereich Soziales, Sachgebiet Hilfe zur Pflege

Palmstraße 3, 79539 Lörrach · 07621 410-5544

hilfe-zur-pflege@loerrach-landkreis.de

loerrach-landkreis.de

Quelle: Seite des Trägers

In Baden-Württemberg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Stadt- oder Landkreis, in dem die pflegebedürftige Person wohnt (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) entscheidet keine Einzelfälle.

Was kostet ein Heimplatz in Baden-Württemberg?

3.657 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.297 €
  • im 3. Jahr2.817 €
  • ab dem 4. Jahr2.216 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Steinen zuständig?

Für Steinen (Landkreis Lörrach) ist die Pflegeberatung im Landkreis Lörrach zuständig, Brombacher Straße 4 (Eingang Rückseite Landratsamt), 79539 Lörrach, Telefon 07621 410-5033.

Welche Postleitzahlen gehören zu Steinen?

Zur Gemeinde Steinen gehören die Postleitzahlen 79585. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Landkreis Lörrach erreichbar?

Sprechzeiten: Mo–Mi, Fr 8–12:30 Uhr, Do 13:30–17:30 Uhr; Beratung nach Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Lörrach für