Pflegestützpunkte.org

Sinzheim · Landkreis Rastatt · 11.608 Einwohner

Pflegestützpunkt für Sinzheim

Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Rastatt mit Sitz in Rastatt.

Postleitzahlen in Sinzheim: 76547

Pflegestützpunkt Landkreis Rastatt – Rastatt

Anschrift
Pflegestützpunkt Landkreis Rastatt – Rastatt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Auf der Karte zeigen
Sprechzeiten
Termin nach Vereinbarung

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Rastatt, Stabsstelle Pflege (Hilfe zur Pflege)

Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt · 07222 381-2451

stabsstelle-pflege@landkreis-rastatt.de

landkreis-rastatt.de

Quelle: Seite des Trägers

In Baden-Württemberg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Stadt- oder Landkreis, in dem die pflegebedürftige Person wohnt (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) entscheidet keine Einzelfälle.

Was kostet ein Heimplatz in Baden-Württemberg?

3.657 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.297 €
  • im 3. Jahr2.817 €
  • ab dem 4. Jahr2.216 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Sinzheim zuständig?

Für Sinzheim (Landkreis Rastatt) ist die Pflegeberatung im Landkreis Rastatt zuständig, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt, Telefon 07222 381-2420, 381-2421, 381-2422.

Welche Postleitzahlen gehören zu Sinzheim?

Zur Gemeinde Sinzheim gehören die Postleitzahlen 76547. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Landkreis Rastatt erreichbar?

Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Rastatt für