Pflegestützpunkte.org

Senden · Kreis Coesfeld · 20.844 Einwohner

Pflegestützpunkt für Senden (Coesfeld)

Zuständig ist die Pflegeberatung im Kreis Coesfeld mit Sitz in Coesfeld.

Postleitzahlen in Senden: 48308

Pflege- und Wohnberatung des Kreises Coesfeld

Anschrift
Pflege- und Wohnberatung des Kreises Coesfeld
Schützenwall 18 (Kreisverwaltung)
48653 Coesfeld
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Im Kreis Coesfeld ist kein Pflegestützpunkt ausgewiesen; die trägerunabhängige Pflegeberatung bietet der Kreis selbst an.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Kreis Coesfeld, Fachbereich 50 – Soziales und Jobcenter, 50.2 Ambulante Leistungen

Schützenwall 18, 48653 Coesfeld · 02541 18-5000

sozialhilfe@kreis-coesfeld.de

serviceportal.kreis-coesfeld.de

Quelle: Seite des Trägers

In Nordrhein-Westfalen entscheidet über Hilfe zur Pflege in der Regel der Kreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 97 SGB XII, § 2a AG-SGB XII NRW). Nur für bestimmte Menschen mit Behinderung unter 65 Jahren in Einrichtungen oder besonderen Wohnformen ist der Landschaftsverband (LVR oder LWL) zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), 0251 591-01.

Was kostet ein Heimplatz in Nordrhein-Westfalen?

3.671 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.373 €
  • im 3. Jahr2.977 €
  • ab dem 4. Jahr2.481 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Senden zuständig?

Für Senden (Kreis Coesfeld) ist die Pflegeberatung im Kreis Coesfeld zuständig, Schützenwall 18 (Kreisverwaltung), 48653 Coesfeld, Telefon 02541 18-5544.

Welche Postleitzahlen gehören zu Senden?

Zur Gemeinde Senden gehören die Postleitzahlen 48308. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Kreis Coesfeld für