Pflegestützpunkte.org

Seesen · Landkreis Goslar · 18.657 Einwohner

Pflegestützpunkt für Seesen

Zuständig ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Goslar (Fachgruppe Senioren- und Pflegeberatung) mit Sitz in Goslar.

Postleitzahlen in Seesen: 38723

Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Goslar (Fachgruppe Senioren- und Pflegeberatung)

Anschrift
Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Goslar (Fachgruppe Senioren- und Pflegeberatung)
Klubgartenstraße 6
38640 Goslar
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Goslar, Fachgruppe Hilfe zur Pflege (Fachdienst Hilfe zur Pflege, Betreuung und Beratung)

Klubgartenstraße 6, 38640 Goslar · +49 5321 76-580

landkreis-goslar.de

Quelle: Seite des Trägers

In Niedersachsen ist für Erwachsene zwar das Land Träger der Hilfe zur Pflege (§ 3 Nds. AG SGB IX/XII), es hat die Entscheidung aber per Gesetz den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover übertragen (§§ 4, 6). Ihr Antrag gehört deshalb zum Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, zu Hause wie im Heim.

Was kostet ein Heimplatz in Niedersachsen?

3.008 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.728 €
  • im 3. Jahr2.356 €
  • ab dem 4. Jahr1.891 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Seesen zuständig?

Für Seesen (Landkreis Goslar) ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Goslar (Fachgruppe Senioren- und Pflegeberatung) zuständig, Klubgartenstraße 6, 38640 Goslar, Telefon +49 5321 76-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Seesen?

Zur Gemeinde Seesen gehören die Postleitzahlen 38723. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Goslar (Fachgruppe Senioren- und Pflegeberatung) für