Pflegestützpunkte.org

Schwentinental · Kreis Plön · 14.091 Einwohner

Pflegestützpunkt für Schwentinental

Zuständig ist der Pflegestützpunkt im Kreis Plön mit Sitz in Plön.

Postleitzahlen in Schwentinental: 24222, 24223

Pflegestützpunkt im Kreis Plön

Anschrift
Pflegestützpunkt im Kreis Plön
Heinrich-Rieper-Straße 6
24306 Plön
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Sprechzeiten
telefonisch Mo–Fr 9–12 Uhr, Di zusätzlich 14:30–18 Uhr; persönliche Beratung oder Hausbesuch nur mit Termin

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Kreis Plön, Abteilung Allgemeine soziale Angelegenheiten und Hilfe zur Pflege, Amt für Soziales

Hamburger Straße 17-18, 24306 Plön · +49 4522 743-820

sozialamt@kreis-ploen.de

kreis-ploen.de

Quelle: Seite des Trägers

In Schleswig-Holstein entscheidet über Hilfe zur Pflege der Kreis oder die kreisfreie Stadt, in der die pflegebedürftige Person wohnt (§ 2 AG-SGB XII), zu Hause wie im Heim. Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt.

Was kostet ein Heimplatz in Schleswig-Holstein?

3.148 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.880 €
  • im 3. Jahr2.524 €
  • ab dem 4. Jahr2.079 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Schwentinental zuständig?

Für Schwentinental (Kreis Plön) ist der Pflegestützpunkt im Kreis Plön zuständig, Heinrich-Rieper-Straße 6, 24306 Plön, Telefon 04522 743-311.

Welche Postleitzahlen gehören zu Schwentinental?

Zur Gemeinde Schwentinental gehören die Postleitzahlen 24222, 24223. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt im Kreis Plön erreichbar?

Sprechzeiten: telefonisch Mo–Fr 9–12 Uhr, Di zusätzlich 14:30–18 Uhr; persönliche Beratung oder Hausbesuch nur mit Termin.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Pflegestützpunkt im Kreis Plön für