Schwalmstadt · Schwalm-Eder-Kreis · 18.420 Einwohner
Pflegestützpunkt für Schwalmstadt
Zuständig ist der Pflegestützpunkt und Leitstelle „Älter werden im Schwalm-Eder-Kreis“ mit Sitz in Homberg (Efze).
Postleitzahlen in Schwalmstadt: 34613
Pflegestützpunkt und Leitstelle „Älter werden im Schwalm-Eder-Kreis“
- Anschrift
- Pflegestützpunkt und Leitstelle „Älter werden im Schwalm-Eder-Kreis“
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
Auf der Karte zeigen - Telefon
- 05681/775-4900
- Sprechzeiten
- Nach Terminvereinbarung (telefonisch, im Pflegestützpunkt oder zu Hause)
- Website
- schwalm-eder-kreis.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.
Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?
Pflege zu Hause
Schwalm-Eder-Kreis, Fachbereich 50.2 – Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zur Pflege ambulant)
Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) · 05681 775-4927
grundsicherung@schwalm-eder-kreis.de
Quelle: Seite des Trägers
Pflege im Heim
Schwalm-Eder-Kreis, Fachbereich 50.4 – SGB XII Hilfe zur Pflege (stationär)
Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) · 05681 775-4960
hilfezurpflege@schwalm-eder-kreis.de
Seit 9. Februar 2026 in der Hans-Scholl-Straße 6 (laut Pressemitteilung); die Amtsseite nennt noch die alte Adresse Kasseler Str. 1.
Quelle: Seite des Trägers
In Hessen entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 2 HAG/SGB XII). Nur bei bestimmten spezialisierten Wohnpflegeheimen für jüngere Menschen ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV), 0561 1004-0.
Für das Heim ist das Amt am bisherigen Wohnort zuständig, auch wenn das Heim woanders liegt (§ 98 Abs. 2 SGB XII).
Was kostet ein Heimplatz in Hessen?
3.431 €
im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt
- im 2. Jahr3.096 €
- im 3. Jahr2.650 €
- ab dem 4. Jahr2.091 €
Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder
Gut zu wissen
Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.
Pflegegrad beantragen
Die Pflegekasse zahlt ab dem Antragsmonat und muss binnen 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 33 Abs. 1, § 18c Abs. 1 SGB XI).
Ratgeber lesenHilfe zur Pflege
Die Hilfe setzt ein, sobald das Amt vom Bedarf erfährt (§ 18 SGB XII). 10.000 Euro Erspartes bleiben geschützt.
Ratgeber lesenElternunterhalt
Kinder zahlen für pflegebedürftige Eltern erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Ratgeber lesenEntlastungsbetrag
Bis zu 131 Euro im Monat für Entlastung zu Hause, ab Pflegegrad 1 und ohne Antrag (§ 45b SGB XI).
Ratgeber lesenPflegehilfsmittel
Bis zu 42 Euro im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz, ohne Zuzahlung (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Ratgeber lesenKosten im Heim
Der Zuschlag der Pflegekasse senkt den Eigenanteil an der Pflege um 15 bis 75 Prozent, je nach Dauer (§ 43c SGB XI).
Heimkosten je Bundesland
Häufige Fragen
Welcher Pflegestützpunkt ist für Schwalmstadt zuständig?
Für Schwalmstadt (Schwalm-Eder-Kreis) ist der Pflegestützpunkt und Leitstelle „Älter werden im Schwalm-Eder-Kreis“ zuständig, Parkstraße 6, 34576 Homberg (Efze), Telefon 05681/775-4900.
Welche Postleitzahlen gehören zu Schwalmstadt?
Zur Gemeinde Schwalmstadt gehören die Postleitzahlen 34613. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist der Pflegestützpunkt und Leitstelle „Älter werden im Schwalm-Eder-Kreis“ erreichbar?
Sprechzeiten: Nach Terminvereinbarung (telefonisch, im Pflegestützpunkt oder zu Hause).
Welche Frist ist besonders wichtig?
42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).