Pflegestützpunkte.org

Schöneiche bei Berlin · Landkreis Oder-Spree · 13.102 Einwohner

Pflegestützpunkt für Schöneiche bei Berlin

Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Oder-Spree mit Sitz in Beeskow.

Postleitzahlen in Schöneiche bei Berlin: 15566

Pflegestützpunkt Oder-Spree – Beeskow

Anschrift
Pflegestützpunkt Oder-Spree – Beeskow
Brandstraße 39
15848 Beeskow
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Sprechzeiten
Di 9–12 Uhr, Do 13–18 Uhr, sowie nach Vereinbarung

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Oder-Spree, Sozialamt

Liebknechtstraße 21/22, Haus K, 15848 Beeskow · 03366 35-2401

sozialamt@l-os.de

landkreis-oder-spree.de

Quelle: Seite des Trägers

In Brandenburg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder die kreisfreie Stadt (§ 4 Abs. 1 AG-SGB XII), zu Hause wie im Heim. Das Landesamt für Soziales und Versorgung entscheidet keine Einzelfälle.

Was kostet ein Heimplatz in Brandenburg?

3.150 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.824 €
  • im 3. Jahr2.390 €
  • ab dem 4. Jahr1.847 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Schöneiche bei Berlin zuständig?

Für Schöneiche bei Berlin (Landkreis Oder-Spree) ist die Pflegeberatung im Landkreis Oder-Spree zuständig, Brandstraße 39, 15848 Beeskow, Telefon 03366 354466.

Welche Postleitzahlen gehören zu Schöneiche bei Berlin?

Zur Gemeinde Schöneiche bei Berlin gehören die Postleitzahlen 15566. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Landkreis Oder-Spree erreichbar?

Sprechzeiten: Di 9–12 Uhr, Do 13–18 Uhr, sowie nach Vereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Oder-Spree für