Pflegestützpunkte.org

Schmalkalden · Landkreis Schmalkalden-Meiningen · 19.323 Einwohner

Pflegestützpunkt für Schmalkalden

Zuständig ist der Pflegestützpunkt Schmalkalden-Meiningen mit Sitz in Meiningen.

Postleitzahlen in Schmalkalden: 98574

Pflegestützpunkt Schmalkalden-Meiningen

Anschrift
Pflegestützpunkt Schmalkalden-Meiningen
Obertshäuser Platz 1 (Landratsamt, Haus 2, Zimmer 104)
98617 Meiningen
Auf der Karte zeigen
Sprechzeiten
Mo–Mi 8:30–12 und 13–15:30 Uhr, Do 8:30–12 und 13–17:30 Uhr, Fr 8:30–12 Uhr
Website
lra-sm.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Fachdienst Soziales und Teilhabe

Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen · 03693 485-8617

sozialamt@lra-sm.de

lra-sm.de

Quelle: Seite des Trägers

In Thüringen entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder die kreisfreie Stadt (§ 3 ThürAGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Das Landesverwaltungsamt entscheidet keine Einzelfälle der Hilfe zur Pflege.

Was kostet ein Heimplatz in Thüringen?

3.163 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.857 €
  • im 3. Jahr2.448 €
  • ab dem 4. Jahr1.936 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Schmalkalden zuständig?

Für Schmalkalden (Landkreis Schmalkalden-Meiningen) ist der Pflegestützpunkt Schmalkalden-Meiningen zuständig, Obertshäuser Platz 1 (Landratsamt, Haus 2, Zimmer 104), 98617 Meiningen, Telefon 03693/485-8544.

Welche Postleitzahlen gehören zu Schmalkalden?

Zur Gemeinde Schmalkalden gehören die Postleitzahlen 98574. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt Schmalkalden-Meiningen erreichbar?

Sprechzeiten: Mo–Mi 8:30–12 und 13–15:30 Uhr, Do 8:30–12 und 13–17:30 Uhr, Fr 8:30–12 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Pflegestützpunkt Schmalkalden-Meiningen für