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Rödental · Landkreis Coburg · 12.457 Einwohner

Pflegestützpunkt für Rödental

Zuständig ist der Pflegestützpunkt Coburg mit Sitz in Coburg.

Postleitzahlen in Rödental: 96472

Pflegestützpunkt Coburg

Anschrift
Pflegestützpunkt Coburg
Oberer Bürglaß 1 (Bürglaßschlösschen)
96450 Coburg
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Sprechzeiten
Mo, Di, Do 8:30–15:30 Uhr, Mi, Fr 8:30–12 Uhr; zusätzliche Sprechzeiten an Standorten im Landkreis (u. a. Neustadt bei Coburg); Hausbesuche nach Absprache

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bezirk Oberfranken

Cottenbacher Straße 23, 95445 Bayreuth · 0921 7846-0

info@bezirk-oberfranken.de

bezirk-oberfranken.de

Quelle: Seite des Trägers

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.

Was kostet ein Heimplatz in Bayern?

3.270 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.943 €
  • im 3. Jahr2.506 €
  • ab dem 4. Jahr1.959 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Rödental zuständig?

Für Rödental (Landkreis Coburg) ist der Pflegestützpunkt Coburg zuständig, Oberer Bürglaß 1 (Bürglaßschlösschen), 96450 Coburg, Telefon 09561 89-2550.

Welche Postleitzahlen gehören zu Rödental?

Zur Gemeinde Rödental gehören die Postleitzahlen 96472. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt Coburg erreichbar?

Sprechzeiten: Mo, Di, Do 8:30–15:30 Uhr, Mi, Fr 8:30–12 Uhr; zusätzliche Sprechzeiten an Standorten im Landkreis (u. a. Neustadt bei Coburg); Hausbesuche nach Absprache.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Pflegestützpunkt Coburg für