Puderbach · Landkreis Neuwied · 2.542 Einwohner
Pflegestützpunkt für Puderbach
Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Neuwied mit Sitz in Asbach. In Puderbach gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Puderbach: 56305
Standort in Puderbach
- Pflegestützpunkt PuderbachBarentoner Straße 2, 56305 PuderbachTelefon 02684 850-170 oder -178 · Beratungsbereiche: ehemalige Verbandsgemeinde Rengsdorf, Dierdorf und Puderbach
Pflegestützpunkt Puderbach
- Anschrift
- Pflegestützpunkt Puderbach
Barentoner Straße 2
56305 Puderbach
Auf der Karte zeigen - Telefon
- 02684 850-170 oder -178
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.
Hinweis: Sankt Katharinen und Vettelschoß (Verbandsgemeinde Linz am Rhein) nennt die Landesliste beim Pflegestützpunkt Asbach; die Verbandsgemeinde Linz insgesamt beim Pflegestützpunkt Linz.
Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?
Landkreis Neuwied, Ref. 43 - 3. Hilfe zur Pflege
Wilhelm-Leuschner-Str. 9, 56564 Neuwied · 02631 803-0
Quelle: Seite des Trägers
In Rheinland-Pfalz entscheidet über Hilfe zur Pflege die Kreisverwaltung oder die Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 2 AGSGB XII). Nur in Sonderfällen, etwa bei Menschen mit Behinderung in Einrichtungen, ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz (LSJV), 06131 967-0.
Was kostet ein Heimplatz in Rheinland-Pfalz?
3.289 €
im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt
- im 2. Jahr3.024 €
- im 3. Jahr2.671 €
- ab dem 4. Jahr2.230 €
Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder
Gut zu wissen
Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.
Pflegegrad beantragen
Die Pflegekasse zahlt ab dem Antragsmonat und muss binnen 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 33 Abs. 1, § 18c Abs. 1 SGB XI).
Ratgeber lesenHilfe zur Pflege
Die Hilfe setzt ein, sobald das Amt vom Bedarf erfährt (§ 18 SGB XII). 10.000 Euro Erspartes bleiben geschützt.
Ratgeber lesenElternunterhalt
Kinder zahlen für pflegebedürftige Eltern erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Ratgeber lesenEntlastungsbetrag
Bis zu 131 Euro im Monat für Entlastung zu Hause, ab Pflegegrad 1 und ohne Antrag (§ 45b SGB XI).
Ratgeber lesenPflegehilfsmittel
Bis zu 42 Euro im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz, ohne Zuzahlung (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Ratgeber lesenKosten im Heim
Der Zuschlag der Pflegekasse senkt den Eigenanteil an der Pflege um 15 bis 75 Prozent, je nach Dauer (§ 43c SGB XI).
Heimkosten je Bundesland
Häufige Fragen
Welcher Pflegestützpunkt ist für Puderbach zuständig?
Für Puderbach (Landkreis Neuwied) ist die Pflegeberatung im Landkreis Neuwied zuständig, Pflegestützpunkt Puderbach, Barentoner Straße 2, 56305 Puderbach, Telefon 02684 850-170 oder -178.
Gibt es einen Pflegestützpunkt in Puderbach?
Ja. Die Pflegeberatung im Landkreis Neuwied hat in Puderbach einen Standort: Pflegestützpunkt Puderbach, Barentoner Straße 2, 56305 Puderbach.
Welche Postleitzahlen gehören zu Puderbach?
Zur Gemeinde Puderbach gehören die Postleitzahlen 56305. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Welche Frist ist besonders wichtig?
42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).