Pflegestützpunkte.org

Puchheim · Landkreis Fürstenfeldbruck · 20.858 Einwohner

Pflegestützpunkt für Puchheim

Zuständig ist der Pflegestützpunkt Landkreis Fürstenfeldbruck mit Sitz in Fürstenfeldbruck.

Postleitzahlen in Puchheim: 82178

Pflegestützpunkt Landkreis Fürstenfeldbruck

Anschrift
Pflegestützpunkt Landkreis Fürstenfeldbruck
Münchner Straße 32 (Landratsamt)
82256 Fürstenfeldbruck
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Sprechzeiten
Mo–Fr 9–12 Uhr, Mo und Di 13–15 Uhr, Do 13–18 Uhr sowie nach Terminvereinbarung
Website
lra-ffb.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bezirk Oberbayern, Sozialverwaltung, Servicestelle

Prinzregentenstraße 14, 80538 München · 089 2198-21010

servicestelle@bezirk-oberbayern.de

bezirk-oberbayern.de

Quelle: Seite des Trägers

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.

Was kostet ein Heimplatz in Bayern?

3.270 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.943 €
  • im 3. Jahr2.506 €
  • ab dem 4. Jahr1.959 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Puchheim zuständig?

Für Puchheim (Landkreis Fürstenfeldbruck) ist der Pflegestützpunkt Landkreis Fürstenfeldbruck zuständig, Münchner Straße 32 (Landratsamt), 82256 Fürstenfeldbruck, Telefon 08141 519-7070.

Welche Postleitzahlen gehören zu Puchheim?

Zur Gemeinde Puchheim gehören die Postleitzahlen 82178. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt Landkreis Fürstenfeldbruck erreichbar?

Sprechzeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr, Mo und Di 13–15 Uhr, Do 13–18 Uhr sowie nach Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Pflegestützpunkt Landkreis Fürstenfeldbruck für